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Hessen

Tourismusbeitrag in Marburg

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

Für die ganze Unterkunft

Nur unter 18, sonst leer lassen

Weitere Angaben

Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2 € pro erwachsener Person und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag).

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht (gilt seit 01.01.2026)
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Der Beitrag gilt für private und geschäftliche Reisen gleichermaßen.
Erhoben seit
01.01.2026
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Laut Satzung ist die Beitragserklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende einzureichen. Leitfaden und Webseite der städtischen Tourismusgesellschaft nennen den 20. Januar, April, Juli und Oktober. Wer sicher gehen will, reicht bis zum 15. ein.
Zahlung
Zahlung zusammen mit der Beitragserklärung über das elektronische Zahlungssystem der Stadt.
Einreichung
Nur elektronisch über das Zahlungssystem der Stadt Marburg (marburg.de/beitragserklaerung-tourismusbeitrag).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Marburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Marburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht den Marburger Tourismusbeitrag nicht ein. Sie verlangen ihn selbst vom Gast und führen ihn ab.

Gut zu wissen
  • Gäste unter 18 Jahren zahlen nicht.
  • Befreit sind u. a. unentgeltliche Besuche bei Einwohnern, stationäre Patienten mit Begleitpersonen sowie Aufenthalte von Studierenden, Schülern und Auszubildenden, die ihre Bildungseinrichtung organisiert.
  • Der Beitrag muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden, bei einer Befreiung mit Angabe des Grundes. Sie müssen ein Gästeverzeichnis führen.
  • Laut Tourismusgesellschaft sind Meldescheine derzeit nur für ausländische Gäste auszufüllen. Die Satzung soll an das geänderte Meldegesetz angepasst werden.
Quellen und Prüfstand

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