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Bayern

Kurbeitrag in Mittenwald

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 10 frei, unter 16: ab 1,30 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Mittenwald bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag nach Kurbezirk und Saison (Kurbezirk I: 3,00 € Hauptzeit, 2,00 € Nebenzeit; Kurbezirk II Campingplätze: 2,80 € bzw. 1,80 €). Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind befreit, Kinder bis 16 zahlen weniger. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Der Vermieter meldet Gäste innerhalb eines Tages an und ab, zieht den Beitrag ein und führt ihn nach Beitragsbescheid ab.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag, Kurbezirk I Hauptzeit (20.12.–31.03. und 01.05.–31.10.) 3,00 €, Nebenzeit (01.04.–30.04. und 01.11.–19.12.) 2,00 €; Kurbezirk II (Campingplätze im Außenbereich) 2,80 € bzw. 1,80 €. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr frei; ab dem 10. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,90 €/1,30 € (Bezirk I) bzw. 1,60 €/1,30 € (Bezirk II). Wer nicht im Kurgebiet übernachtet, zahlt nach Kurbezirk II. (gilt seit 01.04.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 10 frei, unter 16: ab 1,30 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung innerhalb eines Tages nach Anreise, Abmeldung innerhalb eines Tages nach Abreise (§ 6 Abs. 1); Abführung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3 Abs. 2) und vom Vermieter eingehoben; Abführung an den Markt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beitragsbescheids.
Einreichung
Elektronisch bzw. schriftlich beim Markt Mittenwald an- und abmelden (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Der Gast hat dem Vermieter am Tag nach Ankunft die für die Beitragspflicht nötigen Angaben zu machen (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mittenwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mittenwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Vermieter haften dem Markt für den vollständigen Eingang des Beitrags (§ 6 Abs. 1).
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag (§ 7, Anlage 3: ab 2024 150,00 € ab 16 Jahren, 95,00 € für 10 bis 16 Jahre in Kurbezirk I).
  • Schwerbehinderte (GdB mind. 80 %) zahlen 50 %, bei GdB 100 % und für Begleitpersonen entfällt der Beitrag (§ 4 Abs. 4, 5).
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten (§ 4 Abs. 7).
Quellen und Prüfstand

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