Baden-Württemberg
Kurtaxe in Münstertal
- Höhe
- 1,10 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Münstertal bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe 1,10 Euro je Person und Aufenthaltstag (Fassung 2005, in Kraft 01.01.2006). Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind befreit. Die Änderung vom 21.11.2016 war nicht lesbar, der Satz kann inzwischen abweichen.
- Höhe
- 1,10 € pro Person und Nacht
1,10 Euro je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2006) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7); im Monat fällig gewordene Beträge bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); Vermieter ziehen ein und führen ab, sie haften dafür.
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken.
- Betrieb anzeigen
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Abreisetag bei der Gemeinde.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Münstertal nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Münstertal ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Passanten (nicht länger als 1 Tag) sind befreit.
- Familienbesuche, die unentgeltlich im Haushalt von Einwohnern aufgenommen werden, sind befreit, wenn sie keine Kureinrichtungen nutzen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Münstertal.
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