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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Neustadt in Holstein

Höhe
ab 1,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Neustadt in Holstein bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurabgabe je Aufenthaltstag: 1,60 EUR Vor- und Nachsaison, 2,70 EUR Hauptsaison (01.05.-30.09.). Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber zieht die Abgabe ein, gibt die ostseecard aus und führt an den Tourismus-Service Neustadt ab.

Höhe
ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag 1,60 EUR in der Vorsaison (01.01.-30.04.), 2,70 EUR in der Hauptsaison (01.05.-30.09.), 1,60 EUR in der Nachsaison (01.10.-31.12.). Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht; längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthalts. Jahreskurabgabe (Pauschale für 28 Hauptsaisontage) 75,60 EUR je Person für Eigentümer/Dauernutzungsberechtigte oder auf Antrag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abgabe ist Bringschuld, sofort fällig und für den beabsichtigten Aufenthalt spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Unterkunftsgeber zu entrichten (§ 6 Abs. 1); die Kopie der Anmeldung für die ostseecard muss innerhalb von sieben Tagen beim Tourismus-Service eingereicht sein (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Unterkunftsgeber errechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie nach Rechnungsstellung kostenfrei an den Tourismus-Service Neustadt ab oder erteilen eine Lastschriftermächtigung (§ 9 Abs. 5).
Einreichung
Meldeformular (Anmeldung für die ostseecard) mit Name, mitreisenden Personen, An-/Abreisetag, PLZ und Anzahl Kinder; Kopie innerhalb von sieben Tagen an den Tourismus-Service Neustadt.
Betrieb anzeigen
Änderungen zur Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen (§ 9 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Neustadt in Holstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Neustadt in Holstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Unterkunftsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 6).
  • Der Gast erhält gegen Zahlung die ostseecard (auch digital möglich).
  • Meldeformulare und ostseecards sind lückenlos nachzuweisen; verschriebene und ungenutzte Exemplare innerhalb von sieben Tagen zurückgeben.
  • Nachlösebetrag 5 EUR für Gäste ohne Nachweis der Kurabgabe.
  • Ordnungswidrigkeit bei Pflichtverletzung, Geldbuße bis 500 EUR.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neustadt in Holstein.

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