Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Neustadt in Holstein
- Höhe
- ab 1,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 7 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Neustadt in Holstein bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurabgabe je Aufenthaltstag: 1,60 EUR Vor- und Nachsaison, 2,70 EUR Hauptsaison (01.05.-30.09.). Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Der Gastgeber zieht die Abgabe ein, gibt die ostseecard aus und führt an den Tourismus-Service Neustadt ab.
- Höhe
- ab 1,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag 1,60 EUR in der Vorsaison (01.01.-30.04.), 2,70 EUR in der Hauptsaison (01.05.-30.09.), 1,60 EUR in der Nachsaison (01.10.-31.12.). Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht; längstens 28 Tage ununterbrochenen Aufenthalts. Jahreskurabgabe (Pauschale für 28 Hauptsaisontage) 75,60 EUR je Person für Eigentümer/Dauernutzungsberechtigte oder auf Antrag. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abgabe ist Bringschuld, sofort fällig und für den beabsichtigten Aufenthalt spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Unterkunftsgeber zu entrichten (§ 6 Abs. 1); die Kopie der Anmeldung für die ostseecard muss innerhalb von sieben Tagen beim Tourismus-Service eingereicht sein (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Unterkunftsgeber errechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie nach Rechnungsstellung kostenfrei an den Tourismus-Service Neustadt ab oder erteilen eine Lastschriftermächtigung (§ 9 Abs. 5).
- Einreichung
- Meldeformular (Anmeldung für die ostseecard) mit Name, mitreisenden Personen, An-/Abreisetag, PLZ und Anzahl Kinder; Kopie innerhalb von sieben Tagen an den Tourismus-Service Neustadt.
- Betrieb anzeigen
- Änderungen zur Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitteilen (§ 9 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Neustadt in Holstein nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Neustadt in Holstein ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Unterkunftsgeber haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 6).
- Der Gast erhält gegen Zahlung die ostseecard (auch digital möglich).
- Meldeformulare und ostseecards sind lückenlos nachzuweisen; verschriebene und ungenutzte Exemplare innerhalb von sieben Tagen zurückgeben.
- Nachlösebetrag 5 EUR für Gäste ohne Nachweis der Kurabgabe.
- Ordnungswidrigkeit bei Pflichtverletzung, Geldbuße bis 500 EUR.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Neustadt in Holstein.
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