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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Sierksdorf

Höhe
ab 0,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Gebiet
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Sierksdorf erhebt je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) 2,60 EUR im Gebiet Strand und 1,30 EUR im Gebiet Land, in Vor- und Nachsaison die Hälfte (1,30 EUR bzw. 0,60 EUR). Der Anreisetag wird berechnet, Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Unterkunftsgeber zu zahlen und binnen zwei Wochen an die Gemeinde abzuführen.

Höhe
ab 0,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Gebiet
Je Person und Aufenthaltstag: Sierksdorf-Strand 1,30 EUR (01.01.–30.04.), 2,60 EUR (01.05.–30.09.), 1,30 EUR (01.10.–31.12.); Sierksdorf-Land 0,60 EUR, 1,30 EUR, 0,60 EUR. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Jahresgästekarte 72,80 EUR (Strand) bzw. 36,40 EUR (Land). (gilt seit 01.01.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Kurabgabe spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Wohnungsgeber zu entrichten (§ 6 Abs. 1); Online-Meldung spätestens am Folgetag nach Ankunft, bei Papier-Meldescheinen Kopie innerhalb von 5 Werktagen einreichen; Abführung innerhalb von 2 Wochen oder per Lastschriftermächtigung (§ 10 Abs. 2 und 3).
Zahlung
Unterkunftsgeber errechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie innerhalb von 2 Wochen an den Tourismus-Service Sierksdorf ab oder erteilen eine Lastschriftermächtigung; Provision 5 % der abgeführten Kurabgabe.
Einreichung
Meldescheine mit integrierter OstseeCard (Kopie für die Gemeinde) oder Onlinemeldeverfahren beim Tourismus-Service Sierksdorf.
Betrieb anzeigen
Änderungen der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers sind der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sierksdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sierksdorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder Gast ab 18 Jahren erhält eine OstseeCard; Kinder und Jugendliche bis 18 erhalten auf Wunsch gegen 1,00 EUR eine eigene Karte.
  • Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung und müssen einen Belegungsplan als Gästeverzeichnis führen.
  • Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte zahlen die Jahreskurabgabe (28 Tage pauschaliert).
  • Die Satzung ist für aufgenommene Personen sichtbar auszulegen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sierksdorf.

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