Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Sierksdorf
- Höhe
- ab 0,60 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Gebiet
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Sierksdorf erhebt je Person und Aufenthaltstag in der Hauptsaison (1. Mai bis 30. September) 2,60 EUR im Gebiet Strand und 1,30 EUR im Gebiet Land, in Vor- und Nachsaison die Hälfte (1,30 EUR bzw. 0,60 EUR). Der Anreisetag wird berechnet, Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit. Die Kurabgabe ist spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Unterkunftsgeber zu zahlen und binnen zwei Wochen an die Gemeinde abzuführen.
- Höhe
- ab 0,60 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Gebiet
Je Person und Aufenthaltstag: Sierksdorf-Strand 1,30 EUR (01.01.–30.04.), 2,60 EUR (01.05.–30.09.), 1,30 EUR (01.10.–31.12.); Sierksdorf-Land 0,60 EUR, 1,30 EUR, 0,60 EUR. An- und Abreisetag gelten als ein Tag, berechnet wird der Anreisetag. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Jahresgästekarte 72,80 EUR (Strand) bzw. 36,40 EUR (Land). (gilt seit 01.01.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Kurabgabe spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Wohnungsgeber zu entrichten (§ 6 Abs. 1); Online-Meldung spätestens am Folgetag nach Ankunft, bei Papier-Meldescheinen Kopie innerhalb von 5 Werktagen einreichen; Abführung innerhalb von 2 Wochen oder per Lastschriftermächtigung (§ 10 Abs. 2 und 3).
- Zahlung
- Unterkunftsgeber errechnen die Kurabgabe, ziehen sie vom Gast ein und führen sie innerhalb von 2 Wochen an den Tourismus-Service Sierksdorf ab oder erteilen eine Lastschriftermächtigung; Provision 5 % der abgeführten Kurabgabe.
- Einreichung
- Meldescheine mit integrierter OstseeCard (Kopie für die Gemeinde) oder Onlinemeldeverfahren beim Tourismus-Service Sierksdorf.
- Betrieb anzeigen
- Änderungen der Person oder Anschrift des Unterkunftsgebers sind der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Sierksdorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Sierksdorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Jeder Gast ab 18 Jahren erhält eine OstseeCard; Kinder und Jugendliche bis 18 erhalten auf Wunsch gegen 1,00 EUR eine eigene Karte.
- Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung und müssen einen Belegungsplan als Gästeverzeichnis führen.
- Eigentümer und Dauernutzungsberechtigte zahlen die Jahreskurabgabe (28 Tage pauschaliert).
- Die Satzung ist für aufgenommene Personen sichtbar auszulegen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sierksdorf.
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