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Schleswig-Holstein

Kurabgabe in Midlum

Höhe
ab 1,80 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Midlum erhebt zusammen mit den übrigen Gemeinden der Insel Föhr eine gemeinsame Kurabgabe: 3,50 € je Person und Tag von März bis Oktober, sonst 1,80 € (Anreisetag zählt, Abreisetag nicht). Kinder und Jugendliche unter 18 sind in Begleitung Erwachsener befreit. Sie als Unterkunftsgebender stellen jedem Gast eine Gästekarte aus, ziehen die Abgabe ein und führen sie ab.

Höhe
ab 1,80 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Gemeinsame Kurabgabe der Insel Föhr: 3,50 € je Person und Tag vom 1. März bis 31. Oktober, sonst 1,80 €. Anreisetag zählt voll, Abreisetag nicht. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson (nicht bei Gruppenreisen) befreit, andernfalls 0,50 € je Aufenthaltstag. Jahreskurabgabe 105,00 € (30 Tagessätze der Hauptsaison) als Höchstbetrag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die Abgabe ist spätestens am Tag nach der Ankunft vom Gast für den gesamten voraussichtlichen Aufenthalt an die unterkunftsgebende Person zu zahlen (§ 4 Abs. 2). Elektronisch: Meldeschein spätestens am Tag nach der Ankunft ausdrucken, SEPA-Abbuchung frühestens zwei Wochen nach dem Abreisetag (§ 9 Abs. 2, 4). Papier: Meldeschein innerhalb einer Kalenderwoche nach dem Ankunftstag abgeben, Abgabe innerhalb von zwei Kalenderwochen ab Ankunftstag abführen (§ 10 Abs. 1, 3).
Zahlung
Gast zahlt an die unterkunftsgebende Person; diese führt an die in § 13 genannte Stelle ab (§ 4 Abs. 2, § 8 Abs. 3). Beim elektronischen Verfahren per SEPA-Lastschrift (§ 9 Abs. 4).
Einreichung
Wahl zwischen elektronischem Meldescheinverfahren (Drittanbieter, Zugangsdaten der Stelle nach § 13) und Papiermeldeschein; Entscheidung schriftlich vor der ersten Beherbergung mitteilen (§ 8 Abs. 3).
Betrieb anzeigen
Änderungen der Person oder Anschrift der unterkunftsgebenden Person sind der Stelle nach § 13 innerhalb von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Midlum nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Midlum ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jedem Gast, auch befreiten Kindern und Menschen mit Behinderung samt Begleitung, ist eine Gästekarte auszustellen (§ 6 Abs. 2).
  • Meldescheinabschnitte bzw. Kontrollbelege sind mindestens drei Kalenderjahre ab Abreisetag aufzubewahren (§ 8 Abs. 5).
  • Die Kurabgabesatzung ist für die Gäste sichtbar auszulegen (§ 8 Abs. 6).
  • Unterkunftsgebende haften gesamtschuldnerisch für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 7).
  • Die Jahreskurabgabe beträgt 105,00 €; bei mehreren Aufenthalten im Kalenderjahr wird höchstens dieser Betrag erhoben (§ 5 Abs. 2, 3).
  • In den Sätzen ist die Umsatzsteuer enthalten (§ 5 Abs. 6).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Midlum.

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