Niedersachsen
Gästebeitrag in Lütetsburg
- Höhe
- ab 0,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Samtgemeinde Hage erhebt 2,10 Euro pro Tag vom 15. März bis 31. Oktober; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind frei. Vermieter stellen innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft die Kurkarte aus, ziehen den Beitrag ein und melden den Gast innerhalb von 3 Tagen bei der Kurverwaltung. Die Abführung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung der Kurverwaltung.
- Höhe
- ab 0,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
2,10 Euro pro Tag im Zeitraum 15. März bis 31. Oktober jeden Jahres; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Für andere Zeiträume nennt die Satzung keinen Satz (hier als 0 geführt). Alternativ Jahresgästebeitrag 63,00 Euro. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich nur zur Berufsausübung oder Ausbildung im Erhebungsgebiet aufhalten, sind befreit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung des Gastes innerhalb von 3 Tagen bei der Kurverwaltung der Samtgemeinde Hage mit dem Meldeschein; Abführung innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die Kurverwaltung (§ 8 Abs. 1 a).
- Zahlung
- Der Gästebeitrag ist für die gesamte Aufenthaltsdauer innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft fällig (§ 7 Abs. 1); Vermieter ziehen ihn gleichzeitig mit der Ausstellung der Kurkarte ein (§ 8).
- Einreichung
- Meldeschein der Kurverwaltung verwenden; Gästeverzeichnis führen und fünf Jahre ab Beginn des auf die Eintragung folgenden Kalenderjahres aufbewahren (§ 8 Abs. 1 b).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Lütetsburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Lütetsburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Satzung der Samtgemeinde Hage gilt für Hage, Berumbur und Lütetsburg; zuständig ist die Kurverwaltung der Samtgemeinde Hage.
- Die Satzung ist in den vermieteten Räumen an gut sichtbarer Stelle auszulegen.
- Der Tourismusbeitrag der Samtgemeinde Hage ist ein Beitrag der Gewerbetreibenden (umsatzbezogen) und kein Gästebeitrag; Vermieter von Ferienwohnungen sind dort beitragspflichtig (Anlage 1 war nicht lesbar).
- Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper müssen den Jahresgästebeitrag von 63,00 Euro zahlen, sofern sie nicht nachweisen, dass sie nicht im Erhebungsgebiet waren.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Lütetsburg.
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