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Bayern

Kurbeitrag in Ohlstadt

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 4 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Ohlstadt bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 0,50 EUR für Kinder vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gastgeber melden Gäste spätestens am vierten Tag nach Ankunft und führen den Beitrag spätestens einen Tag nach Abreise ab.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Pro Aufenthaltstag 1,00 EUR für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 0,50 EUR für Kinder (vom 7. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr). Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreise zusammen als ein Aufenthaltstag. Mehrwertsteuer enthalten. (gilt seit 01.08.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,50 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am vierten Tag nach Ankunft (§ 6 Abs. 1); Abführung spätestens einen Tag nach Abreise bzw. bei späterer Meldung mit dieser (§ 6 Abs. 4).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig; die Gemeinde kann zulassen, dass er erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 4).
Einreichung
Meldung schriftlich oder elektronisch (Hotelsoftware oder Internet-Frontend) an die Gemeinde, vertreten durch die Ammergauer Alpen GmbH.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ohlstadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ohlstadt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Gast erhält vom Beherbergungsbetrieb eine Gästekarte (Papier oder Chipkarte).
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres waren in der Satzung von 2016 frei; die Fassung 2020 nennt Kinder erst 'vom 7.' Lebensjahr (also unter 6 kein Beitrag).
  • Für Zweitwohnungsbesitzer kann ein Jahrespauschalbeitrag vereinbart werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ohlstadt.

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