Brandenburg
Übernachtungsteuer in Potsdam
- Höhe
- 7,5 %vom Nettopreis
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
7,5 % des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer (seit 1.4.2025, vorher 5 %). Endreinigung und andere Leistungen, die direkt zur Unterkunft gehören, zählen mit. Frühstück, Parkplatz, Wellness u. ä. zählen nicht mit.
- Höhe
- 7,5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2025)
- Endreinigung
- zählt zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Seit 1.4.2024 steuerpflichtig. Bis 31.3.2024 waren beruflich bedingte Übernachtungen befreit.
- Erhoben seit
- 01.10.2014
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Erklärung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.). Ohne Übernachtungen ist eine Null-Meldung nötig. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.
- Zahlung
- Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zahlbar einen Monat nach Bekanntgabe. Steuerschuldner ist der Gastgeber; er darf die Steuer an den Gast weitergeben, muss es aber nicht.
- Einreichung
- Übernachtungsteuer-Erklärung auf dem amtlichen Vordruck der Stadt, eigenhändig unterschrieben, an den Bereich Steuern (Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam). Ein Online-Verfahren wird nicht genannt.
- Betrieb anzeigen
- Die Satzung enthält keine eigene Anmeldefrist für neue Unterkünfte. Die Quartalserklärung ist ab Beginn der Vermietung fortlaufend abzugeben.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Potsdam nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Potsdam ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Airbnb zieht die Steuer in Potsdam nicht ein. Sie melden und zahlen selbst. Provisionen oder Servicegebühren der Portale dürfen Sie nicht vom Übernachtungspreis abziehen.
Gut zu wissen
- Befreit sind Minderjährige, Gäste mit Wohnsitz in der Unterkunft und Gäste bis 27 Jahre in Einrichtungen für Erziehung, Aus- oder Fortbildung. Laut FAQ auch zwingend notwendige medizinische Behandlung (ärztliches Attest) und Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
- Jede Befreiung muss pro Gast dokumentiert werden.
- Wohnen mehrere Gäste zusammen und gibt es keine Einzelpreise, wird der Preis gleichmäßig verteilt; der Anteil befreiter Gäste bleibt steuerfrei.
- Auch bei Nichtanreise (No-Show) gezahlte Entgelte sind steuerpflichtig, Stornokosten nicht.
- Als Beherbergung gilt eine Vermietung bis zu 6 Monaten.
- Wer Wohnraum mehr als 8 Wochen im Jahr an Gäste vermietet, braucht zusätzlich eine Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Potsdam: FAQ Übernachtungsteuer (Stand 26.05.2025)
- Serviceportal Potsdam: Übernachtungsteuer
- Übernachtungsteuer-Erklärung (Vordruck ab 01.04.2025)
- Übernachtungsteuersatzung Potsdam vom 29.07.2014 (Lesefassung)
- Airbnb Hilfe-Center: Orte mit Steuereinzug
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Potsdam.
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