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Brandenburg

Übernachtungsteuer in Potsdam

Höhe
7,5 %vom Nettopreis
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 18 Jahren befreit

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Gebucht über

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Nur unter 18, sonst leer lassen

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Einmalig, falls berechnet

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

7,5 % des Übernachtungspreises ohne Umsatzsteuer (seit 1.4.2025, vorher 5 %). Endreinigung und andere Leistungen, die direkt zur Unterkunft gehören, zählen mit. Frühstück, Parkplatz, Wellness u. ä. zählen nicht mit.

Höhe
7,5 % vom Nettopreis (gilt seit 01.04.2025)
Endreinigung
zählt zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Seit 1.4.2024 steuerpflichtig. Bis 31.3.2024 waren beruflich bedingte Übernachtungen befreit.
Erhoben seit
01.10.2014
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Erklärung für jedes Kalendervierteljahr bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.4., 15.7., 15.10., 15.1.). Ohne Übernachtungen ist eine Null-Meldung nötig. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.
Zahlung
Die Stadt setzt die Steuer per Bescheid fest. Zahlbar einen Monat nach Bekanntgabe. Steuerschuldner ist der Gastgeber; er darf die Steuer an den Gast weitergeben, muss es aber nicht.
Einreichung
Übernachtungsteuer-Erklärung auf dem amtlichen Vordruck der Stadt, eigenhändig unterschrieben, an den Bereich Steuern (Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14469 Potsdam). Ein Online-Verfahren wird nicht genannt.
Betrieb anzeigen
Die Satzung enthält keine eigene Anmeldefrist für neue Unterkünfte. Die Quartalserklärung ist ab Beginn der Vermietung fortlaufend abzugeben.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Potsdam nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Potsdam ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Airbnb zieht die Steuer in Potsdam nicht ein. Sie melden und zahlen selbst. Provisionen oder Servicegebühren der Portale dürfen Sie nicht vom Übernachtungspreis abziehen.

Gut zu wissen
  • Befreit sind Minderjährige, Gäste mit Wohnsitz in der Unterkunft und Gäste bis 27 Jahre in Einrichtungen für Erziehung, Aus- oder Fortbildung. Laut FAQ auch zwingend notwendige medizinische Behandlung (ärztliches Attest) und Unterbringung zur Vermeidung von Obdachlosigkeit.
  • Jede Befreiung muss pro Gast dokumentiert werden.
  • Wohnen mehrere Gäste zusammen und gibt es keine Einzelpreise, wird der Preis gleichmäßig verteilt; der Anteil befreiter Gäste bleibt steuerfrei.
  • Auch bei Nichtanreise (No-Show) gezahlte Entgelte sind steuerpflichtig, Stornokosten nicht.
  • Als Beherbergung gilt eine Vermietung bis zu 6 Monaten.
  • Wer Wohnraum mehr als 8 Wochen im Jahr an Gäste vermietet, braucht zusätzlich eine Genehmigung nach der Zweckentfremdungsverbotssatzung.
Quellen und Prüfstand

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