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Bayern

Kurbeitrag in Rattenberg

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 1,50 € je Aufenthaltstag und Person, für Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 1,00 €; Kinder unter 6 sind frei. Der Abreisetag zählt nicht. Gastgeber melden die Gäste elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 1,50 € je Person; Kinder vom siebten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €; Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Personen mit GdB von mindestens 80 % und deren notwendige Begleitperson sind frei. Der Abreisetag wird nicht berücksichtigt, angefangene Tage gelten als volle Tage. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
Kurbeitrag zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); ein rein beruflicher Aufenthalt wie Geschäftsreise oder Montage ist daher nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Erhebung Verpflichteten oder unmittelbar an die Gemeinde gezahlt (§ 3).
Einreichung
Meldung der Beitragspflichtigen elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren (§ 6 Abs. 1 in der Fassung der 2. Änderungssatzung).
Betrieb anzeigen
Gäste haben der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft auf dem Formblatt die erforderlichen Angaben zu machen (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rattenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rattenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Meldung verzichten; dann wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,05 € pro Übernachtung erhoben.
  • Der Fremdenverkehrsbeitrag der Betriebe ist eine eigene Abgabe; die Vorauszahlung darauf kann zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangt werden.
Quellen und Prüfstand

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