Bayern
Kurbeitrag in Rattenberg
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 1,50 € je Aufenthaltstag und Person, für Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren 1,00 €; Kinder unter 6 sind frei. Der Abreisetag zählt nicht. Gastgeber melden die Gäste elektronisch, ziehen den Beitrag ein und führen ihn spätestens einen Tag nach der Abreise ab.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 1,50 € je Person; Kinder vom siebten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,00 €; Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie Personen mit GdB von mindestens 80 % und deren notwendige Begleitperson sind frei. Der Abreisetag wird nicht berücksichtigt, angefangene Tage gelten als volle Tage. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Kurbeitrag zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); ein rein beruflicher Aufenthalt wie Geschäftsreise oder Montage ist daher nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abführung spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes; die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Erhebung Verpflichteten oder unmittelbar an die Gemeinde gezahlt (§ 3).
- Einreichung
- Meldung der Beitragspflichtigen elektronisch über das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Verfahren (§ 6 Abs. 1 in der Fassung der 2. Änderungssatzung).
- Betrieb anzeigen
- Gäste haben der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft auf dem Formblatt die erforderlichen Angaben zu machen (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Rattenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Rattenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Auf Antrag kann die Gemeinde zur Vermeidung unbilliger Härten auf die elektronische Meldung verzichten; dann wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,05 € pro Übernachtung erhoben.
- Der Fremdenverkehrsbeitrag der Betriebe ist eine eigene Abgabe; die Vorauszahlung darauf kann zusammen mit der Abführung der Kurbeiträge verlangt werden.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Rattenberg – Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages
- Gemeinde Rattenberg – 2. Änderungssatzung Kurbeitrag
- Gemeinde Rattenberg – 3. Änderungssatzung Kurbeitrag
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Rattenberg.
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