Niedersachsen
Keine Kurtaxe in Rieste
Im veröffentlichten Ortsrecht von Rieste steht keine Satzung über Kurbeitrag, Kurabgabe oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Ortsteil Rieste: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Niedersachsen, Stand 13.04.2026)
Gut zu wissen
- Rieste ist staatlich anerkannter Erholungsort; im Ortsrecht der Gemeinde steht dennoch keine Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Rieste – Ortsrecht (ohne Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung)
- Samtgemeinde Bersenbrück – Ortsrecht (ohne Kurbeitrags- oder Gästebeitragssatzung)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Rieste.
Verlauf für Rieste
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Rieste nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.