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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Rostock

Höhe
3,70 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 15: 1,45 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Rostock bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Abgabepflichtig ist jede ortsfremde Person im gesamten Stadtgebiet. Übernachtungsgäste zahlen 3,70 EUR je Tag, Kinder von 6 bis 14 Jahren und Menschen mit GdB ab 50 zahlen 1,45 EUR. Die Abgabe ist am Ankunftstag für den gesamten Aufenthalt fällig und beim Quartiergeber zu entrichten.

Höhe
3,70 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Übernachtungsgast voll 3,70 EUR je Person und Tag inkl. ÖPNV-Anteil 1,45 EUR; ermäßigt (Kinder 6 bis einschließlich 14 Jahre, GdB mindestens 50) 1,45 EUR. Jahreskurabgabe pauschaliert voll 63,00 EUR, ermäßigt 42,00 EUR. Enthält gesetzliche Mehrwertsteuer. (gilt seit 12.04.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 15: 1,45 €
Berufliche Übernachtungen
Laut Kategorienübersicht der Stadt sind Dienstreisende und Tagungsteilnehmer nicht kurabgabepflichtig (Aufenthalt nicht zur Erholung); auf Wunsch kann freiwillig gezahlt werden.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste erfassen Sie innerhalb eines Werktages nach Ankunft im Erfassungssystem (§ 8 Abs. 3); die eingezogene Kurabgabe zahlen Sie laut dem monatlichen Bescheid der Tourismuszentrale (§ 8 Abs. 2).
Zahlung
Übernachtungsgäste entrichten die Abgabe beim Quartiergeber (§ 5 Abs. 4); dieser führt sie laut monatlichem Bescheid ab.
Einreichung
Elektronisches Erfassungssystem und GästeCard-Vordrucke werden zur Verfügung gestellt; Dokumentation bei der Tourismuszentrale vorlegen und 12 Monate aufbewahren.
Betrieb anzeigen
Quartiergeber erfassen Name, Anschrift, An- und Abreisetag und stellen GästeCards aus.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Rostock nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Rostock ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Kinder bis einschließlich 5 Jahre, Menschen mit GdB ab 80 und Begleitpersonen bei GdB 100 mit ständigem Begleitbedarf (§ 7).
  • Einwohner Rostocks sind laut Kategorienübersicht befreit.
  • Bei vorzeitigem Abbruch oder Nichtanreise erstattet der Quartiergeber (§ 10).
  • Ausgabe der GästeCard ist Pflicht des Quartiergebers und gilt als Quittung (§ 6).
Quellen und Prüfstand

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