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Thüringen

Kurbeitrag in Saalfeld/Saale

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Saalfeld/Saale bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 2,00 EUR je Person und Tag ab 16 Jahren, 1,00 EUR von 6 bis 15 Jahren, bis 6 Jahre frei; Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Wohnungsgeber zieht im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein (nach der 2. Änderung). Abführung nach Ablauf des Kalendervierteljahres nach Zahlungsaufforderung der Stadt.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR ab Beginn des 17. Lebensjahres, 1,00 EUR ab Beginn des 7. Lebensjahres, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten als ein Tag. Erhoben ganzjährig. (gilt seit 01.04.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 7 Abs. 1).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung über das Meldescheinsystem unverzüglich (§ 11 i. d. F. der 2. Änderung), Meldeschein spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 16); Abführung nach Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres nach Zahlungsaufforderung (§ 12 i. d. F. der 2. Änderung).
Zahlung
Einzug im Voraus für die Aufenthaltsdauer; Abführung an die Stadtverwaltung nach Zahlungsaufforderung nach Quartalsende; Digitalbonus 5 % des Kurbeitrags bei ausschließlich elektronischer Meldung (§ 16 Abs. 5).
Einreichung
Elektronisches Meldescheinsystem der Stadt Saalfeld/Saale (§ 16).
Betrieb anzeigen
Gäste an- und abmelden, Verzeichnis führen und Durchschriften vier Jahre aufbewahren (§ 11).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Saalfeld/Saale nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Saalfeld/Saale ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die 2. Änderungssatzung (Stadtratsbeschluss 01.10.2025) ändert nur Zweck, Kurkarte, Meldepflicht sowie Einzug und Abführung, nicht die Beträge.
  • Befreit sind u. a. Passanten unter 12 Stunden Aufenthalt und Teilnehmer an Tagungen, Seminaren und Lehrgängen.
  • Wohnungsgeber haften neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Saalfeld/Saale.

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