Thüringen
Kurbeitrag in Saalfeld/Saale
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Saalfeld/Saale bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 2,00 EUR je Person und Tag ab 16 Jahren, 1,00 EUR von 6 bis 15 Jahren, bis 6 Jahre frei; Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag. Der Wohnungsgeber zieht im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein (nach der 2. Änderung). Abführung nach Ablauf des Kalendervierteljahres nach Zahlungsaufforderung der Stadt.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 2,00 EUR ab Beginn des 17. Lebensjahres, 1,00 EUR ab Beginn des 7. Lebensjahres, bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. Tag des Eintreffens und Tag der Abreise gelten als ein Tag. Erhoben ganzjährig. (gilt seit 01.04.2020) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 7 Abs. 1).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung über das Meldescheinsystem unverzüglich (§ 11 i. d. F. der 2. Änderung), Meldeschein spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 16); Abführung nach Ablauf des jeweiligen Kalendervierteljahres nach Zahlungsaufforderung (§ 12 i. d. F. der 2. Änderung).
- Zahlung
- Einzug im Voraus für die Aufenthaltsdauer; Abführung an die Stadtverwaltung nach Zahlungsaufforderung nach Quartalsende; Digitalbonus 5 % des Kurbeitrags bei ausschließlich elektronischer Meldung (§ 16 Abs. 5).
- Einreichung
- Elektronisches Meldescheinsystem der Stadt Saalfeld/Saale (§ 16).
- Betrieb anzeigen
- Gäste an- und abmelden, Verzeichnis führen und Durchschriften vier Jahre aufbewahren (§ 11).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Saalfeld/Saale nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Saalfeld/Saale ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die 2. Änderungssatzung (Stadtratsbeschluss 01.10.2025) ändert nur Zweck, Kurkarte, Meldepflicht sowie Einzug und Abführung, nicht die Beträge.
- Befreit sind u. a. Passanten unter 12 Stunden Aufenthalt und Teilnehmer an Tagungen, Seminaren und Lehrgängen.
- Wohnungsgeber haften neben den Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Saalfeld/Saale.
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