Thüringen
Kurbeitrag in Ziegenrück
- Höhe
- 1,25 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Die Stadt Ziegenrück erhebt 1,25 Euro Kurbeitrag je Aufenthaltstag und Person ab vollendetem 6. Lebensjahr; Anreise- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Der Beitrag für den gesamten Aufenthalt ist bei Beginn fällig, Sie ziehen ihn im Voraus ein und rechnen mit den Meldeformularen jeweils bis zum 15. eines Monats mit der Stadt ab. Berufliche Aufenthalte sowie Tagungs- und Lehrgangsteilnehmer sind befreit.
- Höhe
- 1,25 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,25 Euro je Aufenthaltstag für jede Person nach Vollendung des sechsten Lebensjahres. Der Tag des Eintreffens und der Tag der Abreise gelten als ein Tag; berechnet wird nach der Zahl der Übernachtungen. Kinder nach Vollendung des 6. und vor Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen auf Antrag die Hälfte. (gilt seit 21.02.2012) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes oder zu Ausbildungszwecken im Erhebungsgebiet aufhalten, sowie Teilnehmer an Tagungen, Lehrgängen und Kursen (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Ortsfremde sind an- und abzumelden, der Kurbeitrag ist zu kassieren und in regelmäßigen Abständen, jeweils bis zum 15. eines jeden Monats, mit der Stadt abzurechnen (§ 11 Abs. 1). Die Meldeformulare sind jeweils bis zum 15. eines Monats bei der Stadt abzugeben (§ 11 Abs. 4). Der Beitrag ist im Voraus für die Aufenthaltsdauer einzuziehen und unverzüglich abzuführen (§ 12 Abs. 1).
- Zahlung
- Der für den gesamten Aufenthalt fällige Kurbeitrag ist mit Beginn der Beitragspflicht fällig und beim Vermieter oder Wohnungsgeber zu entrichten (§ 5 Abs. 2). Der Wohnungsgeber zieht ihn im Voraus ein und führt ihn unverzüglich an die Stadt ab.
- Einreichung
- Meldung und Abrechnung mit den von der Stadt Ziegenrück ausgegebenen Vordrucken (§ 11 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Die Satzung ist in jedem Betrieb an allgemein zugänglicher Stelle deutlich sichtbar auszuhängen (§ 13).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ziegenrück nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ziegenrück ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Wohnungsgeber haftet neben dem Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung.
- Wer eine Befreiung oder Ermäßigung beansprucht, muss die Voraussetzungen nachweisen.
- Jeder Beitragspflichtige erhält nach Zahlung eine Gästekarte.
- Bei vorzeitiger Abreise wird der Beitrag auf Antrag anteilig erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise.
- Die Stadt kann Sondervereinbarungen treffen oder in sozialen Härtefällen befreien.
Quellen und Prüfstand
- Stadt Ziegenrück – Kurbeitragssatzung (2010)
- Stadt Ziegenrück – 1. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung vom 06.02.2012
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ziegenrück.
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