Gastgeberklar Ort prüfen

Mecklenburg-Vorpommern

Keine Kurtaxe in Sagard

Im veröffentlichten Ortsrecht von Sagard steht keine Satzung über Kurabgabe oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Anerkannt als
Tourismusort (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Gut zu wissen
  • Sagard erhebt eine Zweitwohnungssteuer, die nicht die Gäste betrifft, sondern Eigentümer und Inhaber von Zweitwohnungen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Sagard.

Verlauf für Sagard

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Sagard nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.