Mecklenburg-Vorpommern
Keine Kurtaxe in Sagard
Im veröffentlichten Ortsrecht von Sagard steht keine Satzung über Kurabgabe oder Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Tourismusort (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Gut zu wissen
- Sagard erhebt eine Zweitwohnungssteuer, die nicht die Gäste betrifft, sondern Eigentümer und Inhaber von Zweitwohnungen.
Quellen und Prüfstand
- Amt Nord-Rügen – Satzungen / Ortsrecht (Block Sagard ohne Kurabgabesatzung)
- Gemeinde Sagard – Startseite (ohne Tourismus- oder Kurabgabebereich)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Sagard.
Verlauf für Sagard
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Sagard nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.