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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe (Kurtaxe) in Sassnitz

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Abrechnung und Fristen
–Anmeldung spätestens am Werktag nach der Ankunft; Abmeldung spätestens am Werktag nach der Abreise; Erklärung Frist in der Quelle nicht genannt; Abführung Frist in der Quelle nicht genannt
Kinder
unter 7 frei, unter 15: halber Satz

Einige Angaben für Sassnitz bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

3,00 EUR je Person und Tag, ganzjährig; Kinder von 7 bis 14 Jahren 1,50 EUR, jüngere Kinder frei. Gastgeber kassieren die Kurabgabe im Voraus vom Gast, melden Ankunft und Abreise am folgenden Werktag im elektronischen Meldesystem der Stadt und stellen die Kurkarte aus. Die Satzung gilt seit dem 01.04.2026.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Ganzjährig 3,00 EUR je Person und Tag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag); Kinder von 7 bis 14 Jahren zahlen die Hälfte (1,50 EUR), Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres in Begleitung eines erziehungsberechtigten Abgabepflichtigen sind befreit. Jahreskurkarte 90,00 EUR (Kind 7-14 Jahre: 45,00 EUR). Tagesgäste zahlen denselben Satz. (gilt seit 01.04.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 7 frei, unter 15: halber Satz
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anerkannt als
Erholungsort (amtliche Liste des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Stand April 2026)
Pflichten und Fristen
Gemeinde
Stadt Sassnitz
Anmeldung der Gäste
Spätestens am Werktag nach der Ankunft. Melden Sie Gäste im elektronischen Meldesystem der Stadt Sassnitz an und ab; die ausgegebenen Vordrucke sind zusammen mit der Abrechnung bei der Stadt Sassnitz einzureichen (§ 9 Abs. 3 und 4). § 9 Abs. 3
Abmeldung der Gäste
Spätestens am Werktag nach der Abreise. § 9 Abs. 3
Einzug beim Gast
Frist in der Quelle nicht genannt. § 6 Abs. 3
Abgabenerklärung
Frist in der Quelle nicht genannt. § 9 Abs. 4
Abführung der Abgabe
Frist in der Quelle nicht genannt. § 6 Abs. 3
Außerdem in der Satzung
Eine Frist für die Abführung der kassierten Beträge nennt die Satzung nicht (§ 6 Abs. 3 die Abgabepflicht entsteht mit der Ankunft (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sassnitz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sassnitz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beherberger haftet für die Abgabeschuld seiner Gäste und muss die Kurabgabesatzung in den Unterkünften gut sichtbar auslegen (§ 9 Abs. 1 und 9).
  • Meldescheine und Vordrucke sind bis zum Ablauf des auf die Ankunft folgenden Kalenderjahres aufzubewahren (§ 9 Abs. 7).
  • Inhaber eigener Wohngelegenheiten zahlen die Jahreskurabgabe (90,00 EUR), fällig bis spätestens 30. April, und müssen bei Vermietung die Kurabgabe ihrer Gäste abrechnen (§ 3 Abs. 3, § 7).
  • Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbuße bis zu 5.000 EUR (bei Verkürzung bis 10.000 EUR) geahndet werden (§ 11).
  • Die Stadt Sassnitz nennt die Kurkarte eine digitale Gästekarte; mit der Kurabgabe sind kostenlose Busfahrten und Toilettennutzung verbunden (Stadt Sassnitz, 27.03.2026).
Quellen und Prüfstand

Stimmt eine Angabe für Sassnitz nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.

Häufige Fragen: Kurtaxe in Sassnitz

Was kostet die Kurtaxe in Sassnitz?

Kurabgabe in Sassnitz: 3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sassnitz, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.

Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Sassnitz?

Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: 2 × 3,00 € + 1 × 1,50 € (unter 15 J.) = 7,50 € (× 7). Insgesamt 52,50 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.

Zahlen Kinder in Sassnitz Kurtaxe?

Kinder und Jugendliche: unter 7 frei, unter 15: halber Satz.

Wann müssen Gastgeber in Sassnitz die Kurtaxe melden und abführen?

Anmeldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 3). Abmeldung der Gäste: spätestens am Werktag nach der Abreise (§ 9 Abs. 3). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 3). Abgabenerklärung: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 9 Abs. 4). Abführung der Abgabe: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 6 Abs. 3). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Sassnitz startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Sassnitz im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Sassnitz startet. Eine E-Mail, keine Werbung.