Bayern
Kurbeitrag in Saulgrub
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 16 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 1,50 € je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, Kinder darunter frei. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft elektronisch; die Abrechnung erfolgt durch monatlichen Bescheid, ungefähr Mitte des Monats für den Vormonat.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € je Aufenthaltstag für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.03.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 16 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei (§ 4).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 21 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 6 Abs. 1: Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft über das elektronische Meldeverfahren; § 6 Abs. 2: monatlicher Kurbeitrags- und Fremdenverkehrsabgaben-Bescheid, Zustellung ungefähr Mitte eines Monats für den Vormonat.
- Zahlung
- Fällig mit Entstehen; Einhebung durch den Beherbergungsbetrieb, Abrechnung per monatlichem Bescheid.
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (oder Ammergauer Alpen).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Saulgrub nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Saulgrub ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Im Kurbeitrag ist die Mehrwertsteuer enthalten.
- Schwerbehinderung ist innerhalb der Frist nach Ankunft mit Ausweis bei der Abrechnungsstelle zu beantragen.
- Zweitwohnungsbesitzer zahlen jährlich 60,00 € (ab 16 Jahren).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Saulgrub.
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