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Bayern

Kurbeitrag in Schwangau

Höhe
1,90 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,95 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Schwangau bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Regeln im Detail

Kurbeitrag 1,90 EUR je Aufenthaltstag für Erwachsene, 0,95 EUR für Kinder von 6 bis 15 Jahren. An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft.

Höhe
1,90 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,90 EUR je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 0,95 EUR für 6 bis 15 Jahre, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,95 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1); Abrechnungsfrist (§ 6) nicht im Auszug.
Zahlung
Fällig mit Entstehen (§ 3 Abs. 2).
Einreichung
Meldung mit Formblatt der Gemeinde (§ 5 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schwangau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schwangau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (§ 4 Abs. 6).
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen laut Fragebogen einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag (§ 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schwangau.

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