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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Sternberg

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 16 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurabgabe 1,00 Euro je Person und Tag für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10., An- und Abreisetag zählen als ein Tag, höchstens 30,00 Euro je Kalenderjahr. Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres sind befreit. Fällig spätestens am Tag nach der Ankunft für den gesamten Aufenthalt beim Quartiergeber, Abführung bis zum 15. des Folgemonats.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht
1,00 Euro je Person und Tag für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10.; An- und Abreisetag zählen als ein Tag; höchstens in Höhe der Jahreskurabgabe (30,00 Euro) je Kalenderjahr; Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres befreit. (gilt seit 19.12.2020)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 16 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Ortsfremde, die ausschließlich im Erhebungsgebiet beruflich tätig sind oder sich dort zum Betrieb eines Gewerbes aufhalten (§ 5 Abs. 1 Nr. 6).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abführung bis zum 15. des Monats für den Vormonat an die Stadt (§ 6 Abs. 2); Erfassungsbogen Kurabgabe bei der monatlichen Abrechnung der Touristinformation zu übergeben (§ 9 Abs. 2).
Zahlung
Kurabgabe spätestens am Tag nach der Ankunft für die gesamte Aufenthaltsdauer an den Quartiergeber zu zahlen; Kurkarte nach Zahlung (§ 6 Abs. 2, § 7).
Einreichung
Erfassungsbogen Kurabgabe bei der Touristinformation Sternberg erhältlich; auf dieser Grundlage erlässt die Touristinformation den Abgabebescheid.
Betrieb anzeigen
Quartiergeber teilen der Gemeinde Art der Unterkunft, Zahl der Räume und Betten mit (§ 9 Abs. 1 Nr. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sternberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sternberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Erhebungsgebiet: Sternberg mit Groß Raden und Sternberger Burg, ohne Sagsdorf, Klein Görnow, Groß Görnow, Pastin, Zülow und Gägelow.
  • Quartiergeber können auf Antrag eine Kontingentkurabgabe von 70,00 Euro je Schlafgelegenheit (Hauptsaison) für den gesamten Bettenbestand entrichten.
  • Erstattung bei vorzeitigem Abbruch auf Antrag, Anspruch erlischt einen Monat nach Abreise.
  • Auslage der Satzung für alle Gäste ist Pflicht des Quartiergebers.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sternberg.

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