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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Teterow

Höhe
1,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 6 Jahren befreit
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Teterow bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,00 EUR je Person und Tag, erhoben vom 01.04. bis 31.10. Die Abgabe ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig und wird vom Quartiergeber eingezogen. Abrechnung bis zum 5. des Folgemonats an die Stadt Teterow.

Höhe
1,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
Änderung
Ab 01.01.2027: 1,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 Jahren befreit
Berufliche Übernachtungen
Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht (§ 3 Abs. 1).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Abrechnung bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat (§ 9 Abs. 6).
Zahlung
Am Anreisetag für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt in einer Summe an den Quartiergeber (§ 4 Abs. 2); der Quartiergeber führt ab.
Einreichung
Meldung elektronisch über das autorisierte Meldefachverfahren der Stadt Teterow (§ 9 Abs. 4); in Härtefällen analog auf Antrag.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Teterow nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Teterow ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Die Satzung gilt gleichlautend in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz; ein Gast zahlt nur einmal pro Tag.
  • Jahreskurabgabe 28,00 EUR für Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten und deren Familienangehörige (§ 6 Abs. 3 und 4).
  • Befreiungen darf der Quartiergeber nicht selbst gewähren; Nachweis ist gegenüber dem Quartiergeber zu führen (§ 5 Abs. 2, § 9 Abs. 9).
  • Rückzahlung bei vorzeitiger Abreise erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Teterow.

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