Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Teterow
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Anmeldung
- monatlichbis zum 5. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Teterow bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Abgabe–
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
1,00 EUR je Person und Tag, erhoben vom 01.04. bis 31.10. Die Abgabe ist am Anreisetag für den gesamten Aufenthalt fällig und wird vom Quartiergeber eingezogen. Abrechnung bis zum 5. des Folgemonats an die Stadt Teterow.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027) (gilt ab 01.01.2027)
- Änderung
- Ab 01.01.2027: 1,00 € pro Person und Nacht (ab 01.01.2027)
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Als ortsfremd gilt nicht, wer im Erhebungsgebiet arbeitet oder in einem Ausbildungsverhältnis steht (§ 3 Abs. 1).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Abrechnung bis zum 5. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat (§ 9 Abs. 6).
- Zahlung
- Am Anreisetag für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt in einer Summe an den Quartiergeber (§ 4 Abs. 2); der Quartiergeber führt ab.
- Einreichung
- Meldung elektronisch über das autorisierte Meldefachverfahren der Stadt Teterow (§ 9 Abs. 4); in Härtefällen analog auf Antrag.
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Teterow nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Teterow ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Die Satzung gilt gleichlautend in der Tourismusregion Mecklenburgische Schweiz; ein Gast zahlt nur einmal pro Tag.
- Jahreskurabgabe 28,00 EUR für Eigentümer und Besitzer von Wohneinheiten und deren Familienangehörige (§ 6 Abs. 3 und 4).
- Befreiungen darf der Quartiergeber nicht selbst gewähren; Nachweis ist gegenüber dem Quartiergeber zu führen (§ 5 Abs. 2, § 9 Abs. 9).
- Rückzahlung bei vorzeitiger Abreise erlischt 14 Tage nach der Abreise (§ 7).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Teterow.
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