Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Tönning
- Höhe
- ab 1,65 €pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei
- Abrechnung und Fristen
- –Meldung unverzüglich; Abführung Frist in der Quelle nicht genannt
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Tönning bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: unverzüglich (§ 9 Abs. 1). Abführung der Abgabe: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 9 Abs. 3).
Regeln im Detail
Tönning erhebt eine Kurabgabe von 2,80 € je Erwachsenem und Tag vom 15. Mai bis 30. September und 1,65 € vom 1. April bis 14. Mai sowie im Oktober; Ankunfts- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind frei. Der Gast zahlt in der Regel beim Wohnungsgeber spätestens am Tag nach der Ankunft; der Wohnungsgeber stellt die Kurkarte unverzüglich aus, zieht die Abgabe ein und führt sie an die Tourist- und Freizeitbetriebe ab.
- Höhe
- ab 1,65 € pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei
Je Person und Tag 2,80 € vom 15. Mai bis 30. September und 1,65 € vom 1. April bis 14. Mai sowie vom 1. bis 31. Oktober (Erwachsene ab 18 Jahren); Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind befreit. Außerhalb dieser Zeiten nennt die Satzung keinen Satz. Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Tag. Höchstens die Jahreskurabgabe von 78,00 €. (gilt seit 01.01.2026) - Bisher
- 01.01.2023 bis 31.12.2025: ab 1,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei
- Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die in Ausübung ihres Dienstes oder Berufes anwesend sind, sind freigestellt, soweit sie die Einrichtungen nicht in Anspruch nehmen oder die Benutzung zu ihren Aufgaben gehört; auf Antrag gibt die Kurverwaltung einen besonderen Ausweis aus (§ 3 Abs. 1 c).
- Anerkannt als
- Luftkurort; Ortsteil Kating: Erholungsort (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Tönning
- Meldung der Gäste
- Unverzüglich. Der Wohnungsgeber stellt unter Verwendung der Vordrucke der Tourist- und Freizeitbetriebe eine Kurkarte aus und lässt auf der Kopie An- und Abreisetag und Heimatanschrift durch den Gast eintragen (§ 9 Abs. 1). § 9 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 4 Abs. 1
- Abführung der Abgabe
- Frist in der Quelle nicht genannt. § 9 Abs. 3
- Außerdem in der Satzung
- eine feste Abführungsfrist nennt die Satzung nicht. Die Kurabgabe ist eine Bringschuld und in der Regel beim Wohnungsgeber seinem Beauftragten oder den Tourist- und Freizeitbetrieben spätestens am Tage nach der Ankunft zu entrichten (§ 4 Abs. 1). Der Wohnungsgeber darf 5 von Hundert des Kurabgabebetrages als Aufwandsentschädigung einbehalten (§ 9 Abs. 3).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Tönning nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Tönning ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Wohnungsgeber darf 5 von Hundert des Kurabgabebetrages für Einziehung und Abführung einbehalten (§ 9 Abs. 3).
- Der Wohnungsgeber haftet für die rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung (§ 9 Abs. 4); bei Pflichtverletzung wird die Abgabe geschätzt (§ 9 Abs. 7).
- Jahreskurabgabe statt Tagesabgabe: 78,00 € je Erwachsenem, 44,00 € für Schüler und Auszubildende ab 18 Jahren; Eigentümer von Wohnungen ohne Wohnsitz in Tönning zahlen für sich und ihre Familie die Jahreskurabgabe (§ 5 Abs. 2 und 3 i. d. F. des 1. Nachtrags).
- Benutzer von Kinder- und Jugendheimen, Jugendherbergen und Zeltlagern bis 18 Jahre zahlen 0,50 € je Tag (§ 6 Abs. 4).
- Der Gast kann auch direkt an die Tourist- und Freizeitbetriebe zahlen (§ 7 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Tönning – 1. Nachtrag zur Kurabgabesatzung (in Kraft 01.01.2026)
- Stadt Tönning – Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe vom 04.04.2023
- Stadt Tönning – Kurkarte und Kurabgabe (Gästeseite)
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Tönning.
Verlauf für Tönning
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Tönning nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Tönning
Was kostet die Kurtaxe in Tönning?
Kurabgabe in Tönning: ab 1,65 € pro Person und Nacht, je nach Saison, zeitweise frei. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Tönning, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Tönning?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 2,80 €, 1 Kind unter 18 frei = 5,60 € (× 7). Insgesamt 39,20 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Tönning Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Tönning die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: unverzüglich (§ 9 Abs. 1). Einzug beim Gast: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 4 Abs. 1). Abführung der Abgabe: Frist in der Quelle nicht genannt (§ 9 Abs. 3). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
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Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Tönning startet
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