Schleswig-Holstein
Kurabgabe in Nordstrand
- Höhe
- ab 1,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
In Nordstrand werden 2,20 Euro je Person und Tag in der Hauptsaison (1.6.-30.9.) und 1,00 Euro in der Vor- und Nachsaison (1.10.-31.5.) erhoben. Anreise- und Abreisetag zählen als ein Tag, höchstens 28 Tage. Gastgeber ziehen die Abgabe ein, melden die Gäste innerhalb von 24 Stunden und führen binnen 28 Tagen ab.
- Höhe
- ab 1,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
2,20 Euro je Person und Tag in der Hauptsaison (01.06.-30.09.), 1,00 Euro je Person und Tag in der Vor- und Nachsaison (01.10.-31.05.). Ankunfts- und Abreisetag gelten als ein Tag, Bemessungsgrundlage ist der Satz des Anreisetages. Höchstens 28 Tage. Wahlweise Jahreskurabgabe 61 Euro; Zweitwohnungs-Eigentümer und -Besitzer sowie nahe Angehörige zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe. (gilt seit 01.01.2024) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste innerhalb von 24 Stunden bei der Kurverwaltung (§ 9 Abs. 1); Abführung der eingezogenen Kurabgabe binnen 28 Tagen kostenfrei an die Kurverwaltung (§ 9 Abs. 3). Abreiseänderungen und geänderte Umstände sind innerhalb einer Woche zu melden.
- Zahlung
- Die Abgabepflicht entsteht mit der Ankunft für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt und ist sofort fällig; Übernachtungsgäste zahlen spätestens am Tag nach der Ankunft bei der Wohnungsgeberin bzw. dem Wohnungsgeber (§ 7). Diese berechnen, ziehen ein und führen ab und haften dafür (§ 9 Abs. 3).
- Einreichung
- Meldung der Gäste (Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung, Höhe der eingezogenen Kurabgabe, An- und Abreisedaten) an die Kurverwaltung; Kurkarten und Meldescheine ordnungsgemäß ausfüllen und der Gemeinde übermitteln (§ 9).
- Betrieb anzeigen
- Pflicht zur An- und ggf. Abmeldung jedes abgabepflichtigen Gastes bei der Kurverwaltung innerhalb von 24 Stunden sowie zur Führung eines Gästeverzeichnisses (4 Jahre nach Jahresende aufzubewahren) (§ 9).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Nordstrand nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Nordstrand ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind befreit; nach der Satzung sind 6- bis unter 18-Jährige nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten befreit, die Gemeindeseite nennt Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ohne diese Bedingung als befreit.
- Eigentümer und Besitzer von Ferienwohnungen und Wohnhäusern sowie nahe Angehörige zahlen unabhängig von der Aufenthaltsdauer die Jahreskurabgabe von 61 Euro (Gäste können ebenfalls freiwillig die Jahreskurabgabe wählen).
- Kinder, Eltern und Ehe- bzw. Lebenspartner von Personen mit Hauptwohnung in Nordstrand sind befreit, wenn sie unentgeltlich in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen sind.
- Bei vorzeitiger Abreise wird auf Antrag anteilig erstattet; der Anspruch erlischt einen Monat nach der Abreise (§ 8).
- Daneben gibt es eine Tourismusabgabe der Betriebe, die in dieser Kurabgabesatzung nicht geregelt ist.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Nordstrand – Satzung über die Erhebung der Kurabgabe (23.11.2023)
- Gemeinde Nordstrand – Kurabgabe
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Nordstrand.
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