Mecklenburg-Vorpommern
Kurabgabe in Ückeritz
- Höhe
- ab 3,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Regeln im Detail
Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: Hauptsaison (1. April–31. Oktober) 3.90 €, Nebensaison 3,30 €. An- und Abreisetag zählen als ein Tag, es gilt der Tagessatz des Anreisetages. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Der Quartiergeber meldet die Gäste innerhalb eines Werktages nach Ankunft, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3.90 € in der Hauptsaison (01.04.–31.10.), 3,30 € in der Nebensaison (01.01.–31.03. und 01.11.–31.12.). An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung des Gastes innerhalb eines Werktages nach Ankunft (§ 8 Abs. 5); Abführung der Kurabgabe bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 7).
- Zahlung
- Die Kurabgabe wird nach der Ankunft beim Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt entrichtet (§ 6 Abs. 3); Quartiergeber führen sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab.
- Einreichung
- Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (UsedomCard) oder Meldeschein/Erfassungsbogen in Papierform.
- Betrieb anzeigen
- Befreiungen sind vor Ausstellen der Kurkarte nachzuweisen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Ückeritz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Ückeritz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Quartiergeber stellen die Kurkarte (UsedomCard) aus und haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; bei Versäumnis wird geschätzt (§ 8).
- Jahreskurabgabe für Eigentümer von Zweitwohnungen sowie Dauercamper: 109,20 € (§ 4 Abs. 3, 4).
- Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten (§ 8 Abs. 4).
- Die Mehrwertsteuer ist in der Kurabgabe enthalten.
- In der Kurabgabe ist auch ein Entgelt für das MVRad-Fahrradverleihsystem enthalten, das nur Inhabern einer UsedomCard der Gemeinde Ückeritz offensteht (§ 4 Abs. 5, 8).
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ückeritz.
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