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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Ückeritz

Höhe
ab 3,30 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurabgabe je Person und Aufenthaltstag: Hauptsaison (1. April–31. Oktober) 3.90 €, Nebensaison 3,30 €. An- und Abreisetag zählen als ein Tag, es gilt der Tagessatz des Anreisetages. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. Der Quartiergeber meldet die Gäste innerhalb eines Werktages nach Ankunft, zieht die Abgabe für den gesamten Aufenthalt ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 3,30 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3.90 € in der Hauptsaison (01.04.–31.10.), 3,30 € in der Nebensaison (01.01.–31.03. und 01.11.–31.12.). An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres frei. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung des Gastes innerhalb eines Werktages nach Ankunft (§ 8 Abs. 5); Abführung der Kurabgabe bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 7).
Zahlung
Die Kurabgabe wird nach der Ankunft beim Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt entrichtet (§ 6 Abs. 3); Quartiergeber führen sie bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde ab.
Einreichung
Elektronisches Meldeverfahren der Gemeinde (UsedomCard) oder Meldeschein/Erfassungsbogen in Papierform.
Betrieb anzeigen
Befreiungen sind vor Ausstellen der Kurkarte nachzuweisen (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Ückeritz nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Ückeritz ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Quartiergeber stellen die Kurkarte (UsedomCard) aus und haften für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; bei Versäumnis wird geschätzt (§ 8).
  • Jahreskurabgabe für Eigentümer von Zweitwohnungen sowie Dauercamper: 109,20 € (§ 4 Abs. 3, 4).
  • Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren und danach zu vernichten (§ 8 Abs. 4).
  • Die Mehrwertsteuer ist in der Kurabgabe enthalten.
  • In der Kurabgabe ist auch ein Entgelt für das MVRad-Fahrradverleihsystem enthalten, das nur Inhabern einer UsedomCard der Gemeinde Ückeritz offensteht (§ 4 Abs. 5, 8).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Ückeritz.

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