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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Uhldingen-Mühlhofen

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 15 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag: 3,50 € vom 01.04. bis 31.10., 1,50 € vom 01.11. bis 31.03. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr sind befreit. Meldung innerhalb von 24 Stunden; Beträge werden monatlich per Bescheid angefordert.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Person und Aufenthaltstag 3,50 € in der Hauptsaison (01.04. bis 31.10.), 1,50 € in der Nebensaison (01.11. bis 31.03.). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 15 frei
Berufliche Übernachtungen
Ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen in der Gemeinde aufhalten (auch Geschäftsreisende), sind befreit (§ 4 Abs. 1 c); Teilnahme an Tagungen gilt nach § 2 Abs. 2 aber als kurtaxepflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- und Abmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Kalendermonat fällig gewordene Kurtaxe wird per Abgabenbescheid angefordert und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung zu entrichten (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Abgabenbescheids.
Einreichung
Elektronisches Meldescheinverfahren der Gemeinde (§ 7 Abs. 6).
Betrieb anzeigen
Nachweis der Krankheit spätestens am Tag der Abreise vorzulegen (§ 2 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Uhldingen-Mühlhofen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Uhldingen-Mühlhofen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Beherberger haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
  • Weigert sich ein Gast, ist dies der Gemeinde unverzüglich zu melden (§ 8 Abs. 2).
  • Die Gemeinde darf Buchungsunterlagen prüfen (§ 7 Abs. 9).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Uhldingen-Mühlhofen.

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