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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Salem

Höhe
gestaffeltSonderregel, siehe Details
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Salem bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Kurtaxe beträgt 1 Euro (inkl. MwSt) je Person und Aufenthaltstag; Übernachtungen vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12. sind befreit. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Der Gastgeber zieht die Kurtaxe ein und führt sie monatlich ab.

Höhe
Sonderregel (siehe Stadtseite)
1 Euro (inkl. MwSt) je Person und Aufenthaltstag. Befreit sind alle Übernachtungen vom 01.01. bis 31.03. und vom 01.11. bis 31.12.; Kurtaxe fällt damit nur vom 01.04. bis 31.10. an. Ankunfts- und Abreisetag zusammen gelten als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen (§ 2 Abs. 3).
Erhoben seit
01.01.2011
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 7 Abs. 1). Die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge sind zum 10. des Folgemonats abzuführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1); Einzug und Abführung durch den Meldepflichtigen. Ablösung der Kurtaxe durch Vereinbarung mit der Gemeinde möglich (Antrag bis 01.04.).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren (§ 7 Abs. 5).
Betrieb anzeigen
Beherbergung gegen Entgelt bzw. Ferienwohnung ist meldepflichtig (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Salem nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Salem ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Familienbesuche von Einwohnern, die unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden (§ 4 Abs. 1).
  • Schwerbehinderte mit mindestens 80 v. H. Erwerbsminderung werden auf Antrag befreit; Antrag spätestens am Abreisetag (§ 4 Abs. 2).
  • Der Gastgeber haftet für vollständigen und richtigen Einzug.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Salem.

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