Baden-Württemberg
Keine Übernachtungsteuer in Villingen-Schwenningen
Im veröffentlichten Ortsrecht von Villingen-Schwenningen steht keine Satzung über eine Übernachtungsteuer (Beherbergungsteuer, Bettensteuer), einen Kurbeitrag oder einen Gästebeitrag (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Abgabe je Übernachtung ein. Beschließt Villingen-Schwenningen eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Satzung über Übernachtungsteuer, Kurbeitrag oder Gästebeitrag im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Regeln im Detail
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Großen Kreisstadt Villingen-Schwenningen.
Verlauf für Villingen-Schwenningen
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Villingen-Schwenningen nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.