Baden-Württemberg
Kurtaxe in Donaueschingen
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 6 frei, unter 18: 0,80 €
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Einige Angaben für Donaueschingen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
2,00 Euro je Erwachsenem (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und Aufenthaltstag, 0,80 Euro für Kinder/Jugendliche. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag. Beherbergende melden Gäste innerhalb von 1 Tag und führen die Kurtaxe jeweils bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 Euro je Aufenthaltstag für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; 0,80 Euro für Kinder/Jugendliche (Altersgrenzen nach unten nur über die Befreiung 'Kinder bis zum 6. Lebensjahr' erkennbar). Ganzjährig. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 18: 0,80 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Meldung der Gäste innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats abzuführen (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Die Meldepflichtigen ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Stadt ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Donaueschingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Donaueschingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Meldepflichtig ist auch, wer seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt überlässt.
- Gewerbliche Beherbergungsbetriebe können die Kurtaxe per Vereinbarung ablösen (§ 8).
- Einwohner mit Lebensschwerpunkt anderswo zahlen eine Jahrespauschale von 80 Euro (§ 3a).
- Die Satzung befreit „Kinder bis zum 6. Lebensjahr“; ob Kinder im Alter von 6 Jahren noch befreit sind, ist nicht eindeutig.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Donaueschingen.
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