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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Donaueschingen

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 0,80 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Donaueschingen bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,00 Euro je Erwachsenem (ab vollendetem 18. Lebensjahr) und Aufenthaltstag, 0,80 Euro für Kinder/Jugendliche. Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag. Beherbergende melden Gäste innerhalb von 1 Tag und führen die Kurtaxe jeweils bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,00 Euro je Aufenthaltstag für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; 0,80 Euro für Kinder/Jugendliche (Altersgrenzen nach unten nur über die Befreiung 'Kinder bis zum 6. Lebensjahr' erkennbar). Ganzjährig. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 0,80 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste innerhalb von 1 Tag nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge sind jeweils bis zum 10. des folgenden Monats abzuführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Die Meldepflichtigen ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie an die Stadt ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Stadt ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Donaueschingen nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Donaueschingen ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Meldepflichtig ist auch, wer seine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen gegen Entgelt überlässt.
  • Gewerbliche Beherbergungsbetriebe können die Kurtaxe per Vereinbarung ablösen (§ 8).
  • Einwohner mit Lebensschwerpunkt anderswo zahlen eine Jahrespauschale von 80 Euro (§ 3a).
  • Die Satzung befreit „Kinder bis zum 6. Lebensjahr“; ob Kinder im Alter von 6 Jahren noch befreit sind, ist nicht eindeutig.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Donaueschingen.

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