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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Unterkirnach

Höhe
3,00 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 15: 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Regeln im Detail

Kurtaxe 3,00 € je Person und Aufenthaltstag (Personen ab vollendetem 15. Lebensjahr), 1,50 € für Kinder ab 6 bis unter 15 Jahren, jüngere Kinder frei. Anreise- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Der Gastgeber meldet die Gäste elektronisch, zieht die Kurtaxe ein und führt sie bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
3,00 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Ganzjährig je Aufenthaltstag 3,00 € für Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben; 1,50 € für Personen ab vollendetem 6. Lebensjahr bis unter 15; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr frei. (gilt seit 01.01.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 15: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen erhoben, die sich aus beruflichen Gründen in Unterkirnach aufhalten oder in Ausbildung stehen (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge bis zum 10. des Folgemonats an die Gemeinde abführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1); der Beherberger zieht sie ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 8 Abs. 1).
Einreichung
Meldung über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren (AVS GmbH); auf Antrag Befreiung von der Nutzungspflicht bei unbilliger Härte (§ 7 Abs. 6, 7).
Betrieb anzeigen
Gäste sind innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden; erforderlich sind Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, An- und Abreisetag und ggf. Behinderung (§ 7 Abs. 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Unterkirnach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Unterkirnach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind u. a. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten, Besucher von Jugendferienheimen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Passanten (nicht länger als 1 Tag).
  • Familienbesuche von Einwohnern sind befreit, wenn sie unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden und keine Kureinrichtungen nutzen.
  • Auf Antrag befreit sind Begleitpersonen von Schwerbehinderten und Kranken; Anträge sind spätestens am Abreisetag einzureichen.
  • Kranke und Schwerbehinderte, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, sind mit ärztlichem Zeugnis befreit.
  • Nicht zurückgegebene Meldescheinvordrucke werden mit pauschal 100,00 € je Vordruck berechnet (§ 3 Abs. 3).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Unterkirnach.

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