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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Königsfeld im Schwarzwald

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 18 frei

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,50 € (Kurbezirk I) bzw. 1,50 € (Kurbezirk II) je Person und Aufenthaltstag; Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Die Gemeinde fordert die Beträge per Bescheid an, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag 2,50 € im Kurbezirk I und 1,50 € im Kurbezirk II (ab 01.03.2025). Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.03.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Tagungsteilnehmer und Teilnehmer sonstiger Veranstaltungen aus beruflichen Gründen sind kurtaxepflichtig, auf Antrag für den ersten Tag des Aufenthalts befreit (§ 5 Abs. 2); wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, ist befreit (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
An- bzw. Abmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1). Die Gemeinde fordert die fälligen Beträge per Bescheid an; zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); Einzug durch Gastgeber und Abführung an die Gemeinde (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit Vordrucken der Gemeinde oder im elektronischen Meldeverfahren (§ 8 Abs. 7).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Königsfeld im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Königsfeld im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen (§ 5 Abs. 3).
  • Einwohner mit Nebenwohnung zahlen eine Jahrespauschale (142 € Einzimmer-, 174 € Mehrzimmerwohnung).
  • Ab 01.01.2026 sind Tagesgäste befreit, die sich nicht länger als 1 Tag aufhalten (Änderungssatzung vom 17.12.2025).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Königsfeld im Schwarzwald.

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