Schleswig-Holstein
Keine Kurtaxe in Waabs
Im veröffentlichten Ortsrecht der Gemeinde Waabs (Amt Schlei-Ostsee) steht keine Satzung über Kurabgabe, Gästebeitrag oder Tourismusabgabe (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.
Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Regeln im Detail
- Anerkannt als
- Erholungsort (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Gut zu wissen
- Waabs erhebt nach dem veröffentlichten Ortsrecht auch keine Tourismusabgabe der Betriebe; Zweitwohnungssteuer und Hundesteuer sind vorhanden und für Gäste ohne Belang.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Waabs.
Verlauf für Waabs
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Waabs nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.