Gastgeberklar Ort prüfen

Schleswig-Holstein

Keine Kurtaxe in Waabs

Im veröffentlichten Ortsrecht der Gemeinde Waabs (Amt Schlei-Ostsee) steht keine Satzung über Kurabgabe, Gästebeitrag oder Tourismusabgabe (geprüft am 13.10.2026). Gastgeber ziehen dort deshalb keine Kurtaxe ein. Beschließt die Gemeinde eine solche Satzung, ändert sich das.

Keine Kurtaxe-Satzung im Ortsrecht, Stand 13.10.2026

Offizielle Quelle geprüft

Regeln im Detail

Anerkannt als
Erholungsort (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Gut zu wissen
  • Waabs erhebt nach dem veröffentlichten Ortsrecht auch keine Tourismusabgabe der Betriebe; Zweitwohnungssteuer und Hundesteuer sind vorhanden und für Gäste ohne Belang.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde Waabs.

Verlauf für Waabs

  1. Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft

So prüfen wir

Stimmt eine Angabe für Waabs nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.