Schleswig-Holstein
Kurabgabe (Kurtaxe) in Eckernförde
- Höhe
- ab 2,00 €pro Person und Nacht, je nach Saison
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidMeldung spätestens am Tag nach der Ankunft; Meldung binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau; Zahlung zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
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Nächste Fristen
Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 1). Meldung der Gäste: binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau (§ 8 Abs. 7). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 9 Abs. 5).
Regeln im Detail
Eckernförde erhebt eine Kurabgabe von 3,00 € (01.04.–15.10.) bzw. 2,00 € (übrige Zeit) je Aufenthaltstag; der Anreisetag zählt nicht. Kinder und Jugendliche unter 18 sind befreit. Der Gast zahlt spätestens am Tag nach dem Eintreffen beim Vermieter. Der Vermieter meldet elektronisch an (Pflicht) und stellt die ostseecard aus; die Abbuchung erfolgt per Lastschrift durch die Eckernförde Touristik & Marketing GmbH.
- Höhe
- ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Je Aufenthaltstag einschließlich Mehrwertsteuer 3,00 € vom 01.04. bis 15.10. (Hauptsaison), 2,00 € in der übrigen Zeit (Nebensaison). Der Anreisetag wird nicht berechnet. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind befreit. Auf Antrag Jahreskurabgabe: 28 Tage der Hauptsaison, 84,00 € je Kalenderjahr. (gilt seit 01.04.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Wer im Erhebungsgebiet in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht, ist nicht abgabepflichtig (§ 2). Befreit sind außerdem Personen, die in Ausübung ihres Dienstes, Berufes, Gewerbes oder ihrer Ausbildung im Erhebungsgebiet anwesend sind (§ 3 Abs. 1 c), ohne Einschränkung auf die Nutzung der Einrichtungen.
- Anerkannt als
- Seebad (amtliche Liste des Landes Schleswig-Holstein, Stand 10.07.2024)
Pflichten und Fristen
- Gemeinde
- Stadt Eckernförde
- Meldung der Gäste
- Spätestens am Tag nach der Ankunft. Anmeldung der Gäste und Ausstellen der ostseecard im elektronischen Meldescheinverfahren der Eckernförde Touristik & Marketing GmbH (Zugangsdaten bei der ETMG anfordern, SEPA-Lastschriftmandat erteilen; Formular auf der ETMG-Gastgeberseite). § 9 Abs. 1
- Meldung der Gäste
- Binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau. § 8 Abs. 7
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Tag nach der Ankunft. § 4 Abs. 1
- Zahlung nach Bescheid
- Zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht. § 9 Abs. 5
- Außerdem in der Satzung
- im Härtefall kann die ETMG eine Ausnahme vom elektronischen Verfahren zulassen. Elektronisches Meldescheinverfahren (Pflicht für alle Unterkunftsgeber 3) und Abführung in der Hauptsaison 2-wöchentlich, in der Nebensaison 4-wöchentlich (§ 8 Abs. 4)
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Eckernförde nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Eckernförde ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Das elektronische Meldescheinverfahren ist für alle Unterkunftsgeber verpflichtend; Ausnahmen gibt es nur in Härtefällen auf Antrag bei der ETMG (§ 9 Abs. 1).
- Die ostseecard als Gästekarte gilt höchstens 28 Tage (§ 6 Abs. 1); Gästekarten anderer Ferienorte in Schleswig-Holstein gelten einen Tag (§ 3 Abs. 3).
- Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für Einziehung und Abführung (§ 8 Abs. 5) und müssen die Satzung sichtbar auslegen (§ 8 Abs. 6).
- Die Jahreskurabgabe von 84,00 € gilt nur auf Antrag (§ 5 Abs. 2).
- Für die Nutzung des Strandes fällt in Eckernförde keine zusätzliche Abgabe an (Hinweis der ETMG-Seite).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Eckernförde – 1. Nachtragssatzung über die Erhebung von Kurabgaben (in Kraft 01.04.2023)
- Stadt Eckernförde – Satzung über die Erhebung von Kurabgaben vom 10.02.2020
- ETMG – Kurabgabensatzung, Stand Februar 2023
- Stadt Eckernförde – Ortsrecht und Satzungen
- ETMG – Impressum und Kontakt
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eckernförde.
Verlauf für Eckernförde
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Eckernförde nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Eckernförde
Was kostet die Kurtaxe in Eckernförde?
Kurabgabe in Eckernförde: ab 2,00 € pro Person und Nacht, je nach Saison. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Eckernförde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Eckernförde?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Hauptsaison: 2 × 3,00 €, 1 Kind unter 18 frei = 6,00 € (× 7). Insgesamt 42,00 €. Im Kurtaxe-Vergleich für Familien steht Eckernförde damit auf Platz 137 von 443. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Eckernförde Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 18 frei.
Wann müssen Gastgeber in Eckernförde die Kurtaxe melden und abführen?
Meldung der Gäste: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 9 Abs. 1). Meldung der Gäste: binnen 14 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau (§ 8 Abs. 7). Einzug beim Gast: spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 4 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: zu der Frist, die im Bescheid bzw. in der Anforderung steht (§ 9 Abs. 5). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Eckernförde startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Eckernförde im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Eckernförde startet. Eine E-Mail, keine Werbung.