Bayern
Kurbeitrag in Weitnau
- Höhe
- 2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
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Regeln im Detail
Der Kurbeitrag beträgt 2,50 € je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren, 1,25 € für Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren. Kinder unter 6 und Geschäftsreisende sind frei, müssen aber gemeldet werden. Gastgeber melden elektronisch über das Allgäu-Walser-Pass-System, machen spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise die Angaben und zahlen innerhalb der im Kurbeitragsbescheid genannten Frist.
- Höhe
- 2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 2,50 € ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 1,25 € vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Geschäftsreisende sind frei, müssen aber gemeldet werden. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
- Berufliche Übernachtungen
- Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei, müssen aber gemeldet werden (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Die zur Errechnung des Kurbeitrages erforderlichen Angaben sind spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise zu machen; der Beitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3) und vom Einhebungspflichtigen innerhalb der im Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist abgeführt.
- Einreichung
- Meldung der Beitragspflichtigen elektronisch über das aktuelle Allgäu-Walser-Pass-EDV-System; auf Antrag bei unbilliger Härte schriftlich per Papiermeldeschein (§ 6 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Gäste haben der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft die erforderlichen Angaben zu machen; die Meldepflicht entfällt, wenn sie nach § 6 Abs. 1 gemeldet werden (§ 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Weitnau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Weitnau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Schwerbehinderte weisen ihre Ermäßigung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nach.
- Auch Nutzer von Wohnmobilstellplätzen und Inhaber von Campingplätzen unterliegen der Meldepflicht.
- Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 100,00 € (ab 16 Jahren) bzw. 50,00 € (6 bis 16 Jahre).
- Der Gastgeber haftet der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weitnau.
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