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Bayern

Kurbeitrag in Weitnau

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
nach BescheidZahlung, wenn die Gemeinde sie anfordert
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

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Regeln im Detail

Der Kurbeitrag beträgt 2,50 € je Aufenthaltstag und Person ab 16 Jahren, 1,25 € für Kinder ab 6 bis unter 16 Jahren. Kinder unter 6 und Geschäftsreisende sind frei, müssen aber gemeldet werden. Gastgeber melden elektronisch über das Allgäu-Walser-Pass-System, machen spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise die Angaben und zahlen innerhalb der im Kurbeitragsbescheid genannten Frist.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Je Aufenthaltstag 2,50 € ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, 1,25 € vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Geschäftsreisende sind frei, müssen aber gemeldet werden. An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Im Kurbeitrag ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,25 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei, müssen aber gemeldet werden (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Die zur Errechnung des Kurbeitrages erforderlichen Angaben sind spätestens am nächsten Werktag nach der Abreise zu machen; der Beitrag ist innerhalb der auf dem Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig (§ 3) und vom Einhebungspflichtigen innerhalb der im Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist abgeführt.
Einreichung
Meldung der Beitragspflichtigen elektronisch über das aktuelle Allgäu-Walser-Pass-EDV-System; auf Antrag bei unbilliger Härte schriftlich per Papiermeldeschein (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
Gäste haben der Gemeinde spätestens am Tag nach der Ankunft die erforderlichen Angaben zu machen; die Meldepflicht entfällt, wenn sie nach § 6 Abs. 1 gemeldet werden (§ 5).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Weitnau nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Weitnau ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Schwerbehinderte weisen ihre Ermäßigung durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises nach.
  • Auch Nutzer von Wohnmobilstellplätzen und Inhaber von Campingplätzen unterliegen der Meldepflicht.
  • Zweitwohnungsinhaber zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag von 100,00 € (ab 16 Jahren) bzw. 50,00 € (6 bis 16 Jahre).
  • Der Gastgeber haftet der Gemeinde gegenüber für den vollständigen Eingang des Beitrags.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Weitnau.

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