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Bayern

Kurbeitrag in Buchenberg

Höhe
2,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
Kinder
unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Buchenberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Je Aufenthaltstag 2,50 € (ab 18 Jahren) bzw. 1,50 € (6 bis unter 18 Jahre). Angefangene Tage gelten als volle Tage, An- und Abreisetag zusammen als ein Tag. Kinder unter 6 Jahren und Geschäftsreisende sind frei, aber meldepflichtig.

Höhe
2,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,50 € je Aufenthaltstag ab dem vollendeten 18. Lebensjahr, 1,50 € für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr; Kinder von 0 bis 6 Jahre und Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei, müssen aber gemeldet werden. (gilt seit 01.08.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 18: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei, müssen aber gemeldet werden (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 6 Abs. 2 der Kurbeitragssatzung führen Sie den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an die Gemeinde ab (die Gemeinde kann Abführung erst zum Monatsende zulassen); die Gäste melden Sie nach § 6 Abs. 1 elektronisch über das Allgäu-Walser-Pass-System.
Zahlung
Fällig mit dem Entstehen (§ 3 Abs. 2); Entrichtung an den Einhebungsverpflichteten, sonst an die Gemeinde (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Buchenberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Buchenberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurbeitragspflichtige melden sich bis spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1); die Pflicht entfällt, wenn der Gastgeber nach § 6 Abs. 1 meldet.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Buchenberg.

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