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Brandenburg

Kurbeitrag in Werder (Havel)

Höhe
2,00 €pro Person und Nacht
Anmeldung
vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag 2,00 € je Person über 18 Jahre und Kalendertag, höchstens 28 Tage im Jahr, ganzjährig. Am Ankunftstag für die gesamte Aufenthaltsdauer beim Vermieter fällig; Abrechnung quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats.

Höhe
2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Übernachtung/Kalendertag für jede Person über 18 Jahre, längstens für 28 Kalendertage im Jahr. Alternativ pauschaler Jahreskurbeitrag 56,00 € pro Person. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Ortsfremde, die im Erhebungsgebiet arbeiten oder ausgebildet werden, sowie Teilnehmer an Tagungen, Messen, Schulungen u. ä., wenn der Aufenthalt ganz oder überwiegend beruflich veranlasst ist; nicht für mitreisende Personen.
Höchstdauer
Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
§ 8 Abs. 4: quartalsweise (30.3./30.6./30.9./31.12.) bis zum 20. des Folgemonats abrechnen und einzahlen; Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1).
Zahlung
Kurbeitrag am 1. Tag des Aufenthaltes beim Vermieter für die gesamte Dauer im Voraus zu zahlen (§ 7 Abs. 2); Vermieter zieht ein und führt an die Stadt ab.
Einreichung
Gästeverzeichnis führen; Abrechnung quartalsweise gegenüber der Stadt (§ 8 Abs. 2, 4).
Betrieb anzeigen
Zahlungsverweigerung unverzüglich der Stadt melden (§ 8 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Werder (Havel) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Werder (Havel) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Bei Abwicklung über das elektronische Kurkarten- und Meldeverfahren erhält der Wohnungsgeber 4 % Aufwandsentschädigung.
  • Inhaber von Zweitwohnungen ohne Wohnsitz im Erhebungsgebiet sind nicht kurbeitragspflichtig.
  • Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 5.000 € Geldbuße geahndet werden.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Werder (Havel).

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