Brandenburg
Kurbeitrag in Werder (Havel)
- Höhe
- 2,00 €pro Person und Nacht
- Anmeldung
- vierteljährlichbis zum 20. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurbeitrag 2,00 € je Person über 18 Jahre und Kalendertag, höchstens 28 Tage im Jahr, ganzjährig. Am Ankunftstag für die gesamte Aufenthaltsdauer beim Vermieter fällig; Abrechnung quartalsweise bis zum 20. des Folgemonats.
- Höhe
- 2,00 € pro Person und Nacht
2,00 € je Übernachtung/Kalendertag für jede Person über 18 Jahre, längstens für 28 Kalendertage im Jahr. Alternativ pauschaler Jahreskurbeitrag 56,00 € pro Person. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Ortsfremde, die im Erhebungsgebiet arbeiten oder ausgebildet werden, sowie Teilnehmer an Tagungen, Messen, Schulungen u. ä., wenn der Aufenthalt ganz oder überwiegend beruflich veranlasst ist; nicht für mitreisende Personen.
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 28 Nächte am Stück
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- § 8 Abs. 4: quartalsweise (30.3./30.6./30.9./31.12.) bis zum 20. des Folgemonats abrechnen und einzahlen; Meldung innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- Kurbeitrag am 1. Tag des Aufenthaltes beim Vermieter für die gesamte Dauer im Voraus zu zahlen (§ 7 Abs. 2); Vermieter zieht ein und führt an die Stadt ab.
- Einreichung
- Gästeverzeichnis führen; Abrechnung quartalsweise gegenüber der Stadt (§ 8 Abs. 2, 4).
- Betrieb anzeigen
- Zahlungsverweigerung unverzüglich der Stadt melden (§ 8 Abs. 6).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Werder (Havel) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Werder (Havel) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Bei Abwicklung über das elektronische Kurkarten- und Meldeverfahren erhält der Wohnungsgeber 4 % Aufwandsentschädigung.
- Inhaber von Zweitwohnungen ohne Wohnsitz im Erhebungsgebiet sind nicht kurbeitragspflichtig.
- Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 5.000 € Geldbuße geahndet werden.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Werder (Havel).
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