Bayern
Kurbeitrag in Wertach
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 0,75 €
- Zuletzt geprüft
- 09.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.
Einige Angaben für Wertach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Der Markt Wertach erhebt 1,50 € Kurbeitrag je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag, für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren 0,75 €; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder unter 6 Jahren sind frei. Gastgeber sind zur Einhebung verpflichtet (§ 6); die Fristen stehen nicht im vorliegenden Auszug.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,50 € je Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag; Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,75 €; Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.01.2017) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 0,75 €
- Berufliche Übernachtungen
- Die Kurabgabe zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); wer rein beruflich (z. B. Geschäftsreise, Montage) übernachtet, ist nach dem Satzungswortlaut nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an den Markt ab (§ 6 Abs. 2).
- Zahlung
- Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten oder sonst unmittelbar an den Markt zu entrichten (§ 3 Abs. 3).
- Einreichung
- Die Gäste melden sich mit dem Formblatt des Marktes; die Meldepflicht entfällt, wenn der Gastgeber sie nach § 6 Abs. 1 meldet.
- Betrieb anzeigen
- Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft mit Formblatt des Marktes (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Wertach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Wertach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Der Beitrag wird für Kurgäste erhoben, die ohne Hauptwohnung im Kurgebiet des Marktes sind.
- Für Zweitwohnungen gibt es eine Regelung nach § 7, die im Auszug nicht enthalten ist.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wertach.
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