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Bayern

Kurbeitrag in Wertach

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Abreise
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 0,75 €
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Wertach bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Der Markt Wertach erhebt 1,50 € Kurbeitrag je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag, für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren 0,75 €; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Kinder unter 6 Jahren sind frei. Gastgeber sind zur Einhebung verpflichtet (§ 6); die Fristen stehen nicht im vorliegenden Auszug.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,50 € je Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und Aufenthaltstag; Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,75 €; Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres frei. An- und Abreisetag zusammen ein Tag. (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 0,75 €
Berufliche Übernachtungen
Die Kurabgabe zahlen nur Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten (§ 1); wer rein beruflich (z. B. Geschäftsreise, Montage) übernachtet, ist nach dem Satzungswortlaut nicht beitragspflichtig.
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Du führst den Kurbeitrag spätestens einen Tag nach der Abreise des Gastes an den Markt ab (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Der Kurbeitrag ist an den zur Einhebung Verpflichteten oder sonst unmittelbar an den Markt zu entrichten (§ 3 Abs. 3).
Einreichung
Die Gäste melden sich mit dem Formblatt des Marktes; die Meldepflicht entfällt, wenn der Gastgeber sie nach § 6 Abs. 1 meldet.
Betrieb anzeigen
Meldung spätestens am Tag nach der Ankunft mit Formblatt des Marktes (§ 5 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Wertach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Wertach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Der Beitrag wird für Kurgäste erhoben, die ohne Hauptwohnung im Kurgebiet des Marktes sind.
  • Für Zweitwohnungen gibt es eine Regelung nach § 7, die im Auszug nicht enthalten ist.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Wertach.

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