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Bayern

Kurbeitrag in Sulzberg

Höhe
1,90 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 1 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Sulzberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

1,90 EUR je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,50 EUR für 6 bis 15 Jahre, Kinder von 0 bis 5 Jahren frei. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Meldung elektronisch über das Allgäu-Walser-Pass-System.

Höhe
1,90 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
1,90 EUR je Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,50 EUR für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren, Kinder von 0 bis 5 Jahren frei. Tage der An- und Abreise zusammen ein Aufenthaltstag. Umsatzsteuer enthalten. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,50 €
Berufliche Übernachtungen
Geschäftsreisende sind kurbeitragsfrei, müssen aber gemeldet werden (§ 4 Abs. 2).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Angaben spätestens am Tag nach der Ankunft (§ 5 Abs. 1); der Einhebungspflichtige macht spätestens am nächsten Werktag nach Abreise die Angaben, Abführung innerhalb der im Kurbeitragsbescheid angegebenen Frist (§ 6 Abs. 2).
Zahlung
Einhebung durch den Beherbergenden, Abführung an die Gemeinde innerhalb der Bescheidfrist; Haftung für vollständigen Eingang (§ 6 Abs. 1, 2).
Einreichung
Elektronische Meldung über das aktuelle Allgäu-Walser-Pass-EDV-System; auf Antrag Papiermeldeschein (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Sulzberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Sulzberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das gesamte Gemeindegebiet (§ 2).
  • Zweitwohnungsinhaber und Dauercamper zahlen einen jährlichen Pauschalbeitrag (§ 7).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Sulzberg.

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