Nordrhein-Westfalen
Kurbeitrag in Winterberg
- Höhe
- ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
- Anmeldung
- monatlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- zahlen mitwie Erwachsene
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Winterberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Stadt erhebt einen Kurbeitrag, der nach Ortsteil gestaffelt ist; laut Vermieterseite gelten die Sätze ab 01.07.2026 (Ratsbeschluss 19.03.2026). Die Satzungstexte (Befreiungen, Fristen) liegen nur als PDF-Verweis vor und waren nicht im Auszug.
- Höhe
- ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Kurbeitrag je nach Ortsteil: Kernstadt 3,50 €, Altastenberg/Neuastenberg/Lenneplätze 3,00 €, Niedersfeld 3,00 €, Elkeringhausen/Langewiese/Züschen 2,70 €, übrige Ortsteile 2,20 € (Bezugseinheit laut Seite nicht ausdrücklich genannt). (gilt seit 01.07.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- zahlen mit
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 8 Abs. 2 und 5 der Kurbeitragssatzung reichen Sie die Meldeformulare und führen die im Vormonat vereinnahmten Kurbeiträge jeweils bis zum 15. des Folgemonats an die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ab; Betriebe mit zehn oder mehr Betten rechnen elektronisch ab.
- Zahlung
- separat nicht angegeben
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Winterberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Winterberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- In Altastenberg, Neuastenberg mit Lenneplätzen und Niedersfeld ist laut Seite im Beitrag ein zusätzlicher „SonderCent“ für die örtliche Infrastruktur enthalten bzw. wird zusätzlich erhoben.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Winterberg.
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