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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Winterberg

Höhe
ab 2,20 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
zahlen mitwie Erwachsene
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Winterberg bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Die Stadt erhebt einen Kurbeitrag, der nach Ortsteil gestaffelt ist; laut Vermieterseite gelten die Sätze ab 01.07.2026 (Ratsbeschluss 19.03.2026). Die Satzungstexte (Befreiungen, Fristen) liegen nur als PDF-Verweis vor und waren nicht im Auszug.

Höhe
ab 2,20 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Ortsteil
Kurbeitrag je nach Ortsteil: Kernstadt 3,50 €, Altastenberg/Neuastenberg/Lenneplätze 3,00 €, Niedersfeld 3,00 €, Elkeringhausen/Langewiese/Züschen 2,70 €, übrige Ortsteile 2,20 € (Bezugseinheit laut Seite nicht ausdrücklich genannt). (gilt seit 01.07.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
zahlen mit
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Nach § 8 Abs. 2 und 5 der Kurbeitragssatzung reichen Sie die Meldeformulare und führen die im Vormonat vereinnahmten Kurbeiträge jeweils bis zum 15. des Folgemonats an die Winterberg Touristik und Wirtschaft GmbH ab; Betriebe mit zehn oder mehr Betten rechnen elektronisch ab.
Zahlung
separat nicht angegeben
Einreichung
–
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Winterberg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Winterberg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • In Altastenberg, Neuastenberg mit Lenneplätzen und Niedersfeld ist laut Seite im Beitrag ein zusätzlicher „SonderCent“ für die örtliche Infrastruktur enthalten bzw. wird zusätzlich erhoben.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Winterberg.

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