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Hessen

Kurbeitrag in Willingen (Upland)

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurgebiet
Anmeldung
monatlichohne festen Tag in der Satzung
Kinder
unter 14 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 09.10.2026.

Einige Angaben für Willingen (Upland) bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kurbeitrag je Person und Aufenthaltstag, je nach Kurgebiet 1,50 bis 3,00 EUR (einschließlich Umsatzsteuer), ganzjährig. Anreise- und Abreisetag zusammen gelten als ein Tag. Der Betrieb zieht den Beitrag im Voraus für die Aufenthaltsdauer ein und führt ihn monatlich mit Abrechnung an die Gemeindekasse ab.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurgebiet
Tageskurbeitrag je Aufenthaltstag und Person einschließlich Umsatzsteuer nach Kurgebiet: Willingen und Stryck 3,00 EUR, Usseln und Wakenfeld 2,50 EUR, Schwalefeld 2,00 EUR, Bömighausen und Eimelrod je 1,50 EUR. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres befreit. (gilt seit 12.09.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 14 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Du ziehst den Kurbeitrag im Voraus ein und führst ihn monatlich mit der Abrechnung an die Gemeindekasse ab; einen festen Tag nennt die Satzung nicht (§ 11).
Zahlung
Abführung monatlich unter Beifügung der Abrechnung an die Gemeindekasse Willingen (Upland).
Einreichung
Meldeformulare zum Ende jedes Monats an die Gemeinde Willingen (Upland); Gäste unverzüglich anmelden.
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Willingen (Upland) nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Willingen (Upland) ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Ab 28 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr sind weitere Tage beitragsfrei (§ 6 Abs. 4).
  • Kinder in Kindererholungsheimen, Schullandheimen u. ä.: ab dem 15. Lebensjahr 0,40 EUR je Aufenthaltstag.
  • Bei vorzeitiger Abreise kann der Gast anteilige Erstattung beantragen (§ 12).
  • Die Website nennt Kinder bis einschließlich 14 Jahre als befreit; die Satzung nennt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Willingen (Upland).

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