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Nordrhein-Westfalen

Kurbeitrag in Xanten

Höhe
2,60 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 15. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
07.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 07.10.2026.

Einige Angaben für Xanten bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,60 EUR je Person und Aufenthaltstag im gesamten Kurgebiet; Anreise- und Abreisetag zusammen ein Tag. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 50 % Ermäßigung. Abführung bis zum 15. des Folgemonats.

Höhe
2,60 € pro Person und Nacht
Einheitlich im gesamten Kurgebiet 2,60 EUR je Person und Aufenthaltstag; Kinder und Jugendliche ab dem 7. bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres 50 % Ermäßigung. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind ortsfremde Personen, die sich nur zur Ausübung ihres Berufes, zu Ausbildungszwecken oder für den Bundesfreiwilligendienst im Kurgebiet aufhalten (§ 10 Abs. 1 c).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Anmeldung binnen zwei Tagen nach der Anreise (§ 8 Abs. 2); im Monat vereinnahmte Beiträge bis zum 15. des Folgemonats an die Stadtkasse (§ 8 Abs. 5).
Zahlung
Unterkunftsgeber ziehen den Kurbeitrag ein und führen ihn an die Stadtkasse ab (§ 8 Abs. 4); fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
Einreichung
Von der Kurverwaltung (Tourist Information Xanten) vorgeschriebene Meldeformulare.
Betrieb anzeigen
Unterkunftsgeber melden jeden Beitragspflichtigen bei der Kurverwaltung an und ab.
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Xanten nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Xanten ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Unterkunftsgeber müssen jedem beitragspflichtigen Gast unmittelbar nach Ankunft die Kurkarte übergeben.
  • Unterkunftsgeber haften gesamtschuldnerisch für vollständigen, zeitgerechten Einzug.
  • Befreit u. a. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Familienbesucher, Klassenfahrten; die fünfte und jede weitere Person eines Familienhausstandes (unter 18).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Xanten.

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