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Bayern

Kurbeitrag in Haundorf

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht
Anmeldung
monatlichbis zum 5. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Haundorf erhebt einen Kurbeitrag von 1,50 € je Person über 18 Jahre und Aufenthaltstag (An- und Abreisetag zusammen ein Tag), Kinder und Jugendliche unter 18 sind frei. Sie ziehen den Beitrag ein und führen ihn bis zum 5. des Folgemonats an die Gemeinde ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht
1,50 € pro Aufenthaltstag für jede über 18 Jahre alte Person; Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind beitragsfrei. An- und Abreisetag gelten als ein voller Aufenthaltstag. (gilt seit 01.02.2023)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Der Kurbeitrag ist vom Einhebungsverpflichteten spätestens bis zum 5. des Folgemonats an die Gemeinde abzuführen (§ 6 Abs. 2). Kurbeitragspflichtige melden sich spätestens am Tag nach der Ankunft mit dem Formblatt der Gemeinde (§ 5 Abs. 1); Beherbergende reichen den besonderen Meldeschein nach § 30 Bundesmeldegesetz beim Verkehrsamt oder bei der Gemeindeverwaltung ein (§ 6 Abs. 1).
Zahlung
Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig und an den zur Einhebung Verpflichteten entrichtet (§ 3 Abs. 2, 3); dieser führt ihn an die Gemeinde ab.
Einreichung
Meldeschein für Beherbergungsstätten beim Verkehrsamt (Haus des Gastes) oder bei der Gemeindeverwaltung (VG Gunzenhausen) einreichen (§ 6 Abs. 1).
Betrieb anzeigen
in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Haundorf nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Haundorf ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Kurgebiet ist das Gemeindegebiet mit Ausnahme der Gemeindeteile Unterhöhberg, Röthenhof und Lindenbühl.
  • Beherbergende melden die Beitragspflichtigen schriftlich, ziehen den Beitrag ein und haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für den Eingang (§ 6 Abs. 1).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Haundorf.

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