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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Aitern

Höhe
2,40 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
Zuletzt geprüft
11.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.

Einige Angaben für Aitern bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,40 EUR je Person und Aufenthaltstag ab 16 Jahren, 1,20 EUR für Kinder von 6 bis unter 16 Jahren, jüngere Kinder frei. Anreise- und Abreisetag zusammen zählen als ein Aufenthaltstag. Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig; abgeführt wird spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung der Gemeinde.

Höhe
2,40 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 2,40 EUR ab vollendetem 16. Lebensjahr; 1,20 EUR für Kinder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. (gilt seit 11.10.2026)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1); der Beherberger zieht sie ein und haftet für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Gäste sind innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 8 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Aitern nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Aitern ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind Tagesgäste (nicht länger als einen Tag), Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und unentgeltliche Familienbesuche von Einwohnern.
  • Kranke und Schwerbehinderte sind mit ärztlichem Zeugnis befreit, solange sie Kureinrichtungen nicht besuchen können; Schwerbehinderte mit GdB 100 samt Begleitperson sind befreit, der Nachweis erfolgt per Kopie des Ausweises.
  • Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
  • Jeder Kurtaxepflichtige hat Anspruch auf eine Gästekarte.
  • Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 19.02.2025) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
  • Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Aitern.

Autopilot · in Entwicklung

Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Aitern startet

Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Aitern im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Aitern startet. Eine E-Mail, keine Werbung.