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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Schönau im Schwarzwald

Höhe
2,40 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Anmeldung
je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
Kinder
unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.

Einige Angaben für Schönau im Schwarzwald bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

2,40 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag, ganzjährig; Kinder von 6 bis unter 16 Jahren zahlen 1,20 €, Kinder unter 6 Jahren sind befreit. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag.

Höhe
2,40 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
2,40 € je Person ab 16 Jahren und Aufenthaltstag, ganzjährig; Kinder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 1,20 €; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 01.01.2022)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Gäste innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 8 Abs. 1); die im Kalendermonat fällig gewordenen Beträge spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung an die Gemeinde abführen (§ 9 Abs. 3).
Zahlung
Einzug beim Gast durch den Beherbergenden, Abführung an die Gemeinde; die Kurtaxe wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 7 Abs. 1).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einreichen (§ 5 Abs. 4).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Schönau im Schwarzwald nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Schönau im Schwarzwald ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Tagesgäste (nicht länger als einen Tag) sind befreit.
  • Beherbergende melden Gäste, die sich weigern zu zahlen, unverzüglich der Stadt (§ 9 Abs. 2).
  • Kurtaxepflichtige Einwohner zahlen eine Jahrespauschale je Wohnung (61 € bis 50 qm, 92 € ab 51 qm).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Schönau im Schwarzwald.

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