Baden-Württemberg
Kurtaxe in Utzenfeld
- Höhe
- 2,40 €pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 14 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
- Zuletzt geprüft
- 11.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 11.10.2026.
Einige Angaben für Utzenfeld bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Kurtaxe ganzjährig 2,40 € je Person und Aufenthaltstag, Kinder von 6 bis unter 16 Jahren 1,20 €, jünger befreit. Beherberger melden die Gäste und ziehen die Kurtaxe ein; Abführung spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung.
- Höhe
- 2,40 € pro Person und Nacht, Kinder ermäßigt
Ganzjährig je Person und Aufenthaltstag 2,40 € ab vollendetem 16. Lebensjahr, 1,20 € für Kinder ab 6 Jahren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr befreit. Ankunfts- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. (gilt seit 11.10.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 6 frei, unter 16: 1,20 €
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- bzw. Abmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 8 Abs. 1); Abführung spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung (§ 9 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe ein, führen sie an die Gemeinde ab und haften für vollständigen und richtigen Einzug (§ 9 Abs. 1). Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 7 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 8 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- in Prüfung
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Utzenfeld nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Utzenfeld ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Tagesgäste (nicht länger als ein Tag) sind befreit.
- Kranke und Schwerbehinderte, die Kureinrichtungen nicht nutzen können, sind mit ärztlichem Zeugnis befreit.
- Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind spätestens am Abreisetag einzureichen.
- Das genaue Inkrafttreten der Satzung (jüngstes belegtes Datum: 20.02.2025) steht nicht in der Quelle; die Sätze gelten laut der veröffentlichten Satzung, für Zeiträume vor dem 11.10.2026 ist der Tarif nicht belegt.
- Ob eine neuere Fassung der Satzung gilt, ist nicht abschließend geprüft; bitte bei der Gemeinde bestätigen.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 11.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Utzenfeld.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Utzenfeld startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Utzenfeld im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Utzenfeld startet. Eine E-Mail, keine Werbung.