Baden-Württemberg
Kurtaxe in Alpirsbach
- Höhe
- ab 0,90 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone
- Anmeldung
- je Aufenthaltbinnen 3 Tag(en) nach Ankunft
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 07.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 07.10.2026.
Buchung in Alpirsbach berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Alpirsbach auswerten
Nächste Fristen
Regeln im Detail
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 1,55 € (Kurzone I: Alpirsbach, Rötenbach) bzw. 0,90 € (Kurzone II: Ehlenbogen, Peterzell, Reinerzau, Reutin, Römlinsdorf). Tag der Ankunft und Tag der Abreise zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit.
- Höhe
- ab 0,90 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurzone
Je Person und Aufenthaltstag ganzjährig 1,55 € in Kurzone I und 0,90 € in Kurzone II; Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr befreit. (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder Veranstaltungen aufhalten, werden auf Antrag befreit (§ 4 Abs. 2); wer in der Gemeinde arbeitet oder in Ausbildung steht, zahlt nicht (§ 2 Abs. 3).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- An- und Abmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft bzw. Abreise (§ 7 Abs. 1); Abführung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Kurtaxe-Bescheids (§ 8 Abs. 1).
- Zahlung
- Gastgeber ziehen die Kurtaxe von den Gästen ein und führen sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids an die Gemeinde ab; sie haften für vollständigen und richtigen Einzug. Fällig am letzten Aufenthaltstag (§ 6 Abs. 1).
- Einreichung
- Meldung grundsätzlich über das von der Gemeinde unentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldeverfahren; auf Antrag bei unbilliger Härte Vordrucke (§ 7 Abs. 8, 9).
- Betrieb anzeigen
- Weigert sich ein Gast zu zahlen, ist das der Gemeinde unverzüglich mit Name und Adresse zu melden (§ 8 Abs. 2).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Alpirsbach nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Alpirsbach ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- In der Kurtaxe ist ein Anteil für KONUS enthalten, der an die Schwarzwald Tourismus GmbH weitergegeben wird.
- Anträge auf Befreiung sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
- Zu melden sind u. a. Name, An- und Abreisetag, Adresse und Geburtsdatum des Gastes.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 07.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Alpirsbach.
Autopilot · in Entwicklung