Baden-Württemberg
Kurtaxe in Freudenstadt
- Höhe
- ab 2,90 €pro Person und Nacht, je nach Kurzone
- Abrechnung und Fristen
- nach BescheidAnmeldung binnen 3 Tagen nach der Ankunft; Abmeldung binnen 3 Tagen nach der Abreise; Meldung binnen 3 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau; Zahlung binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung
- Kinder
- unter 10 frei
- Zuletzt geprüft
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 14.10.2026.
Einige Angaben für Freudenstadt bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
Buchung in Freudenstadt berechnen
Berechnen Sie solche Buchungen regelmäßig?
Gastgeberklar soll das künftig automatisch übernehmen.
Abgabe–
Alle Airbnb-Buchungen auf einmal: Export für Freudenstadt auswerten
Nächste Fristen
Anmeldung der Gäste: binnen 3 Tagen nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1). Abmeldung der Gäste: binnen 3 Tagen nach der Abreise (§ 7 Abs. 1). Meldung der Gäste: binnen 3 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau (§ 7 Abs. 1). Zahlung nach Bescheid: binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 10 Abs. 3).
Regeln im Detail
Die Kurtaxe beträgt in der Kernstadt, Lauterbad und Kniebis 3,50 €, in den übrigen Stadtteilen 2,90 € je Erwachsenem und Tag; Kinder ab 10 Jahren zahlen 1,60 € bzw. 1,00 €, jüngere sind frei. Gastgeber melden ihre Gäste innerhalb von drei Tagen nach Ankunft und Abreise im Online-Portal der Stadt und führen die Kurtaxe eines Monats 14 Tage nach Rechnung der Stadt ab.
- Höhe
- ab 2,90 € pro Person und Nacht, je nach Kurzone
Kurzone I 3,50 €, Kurzone II 2,90 € je Erwachsenem und Aufenthaltstag; Kinder ab 10 Jahren 1,60 € bzw. 1,00 €; Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr frei. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. (gilt seit 01.01.2026) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 10 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Anerkannt als
- Heilklimatischer Kurort, Kneipp-Kurort, Erholungsort (amtliche Liste des Landes Baden-Württemberg, Stand 28.09.2026)
Pflichten und Fristen
- Anmeldung der Gäste
- Binnen 3 Tagen nach der Ankunft. Meldung im Online-Portal der Stadt mit persönlichen Zugangsdaten; auf Antrag Befreiung vom elektronischen Verfahren und Papier-Meldescheine. § 7 Abs. 1
- Abmeldung der Gäste
- Binnen 3 Tagen nach der Abreise. § 7 Abs. 1
- Meldung der Gäste
- Binnen 3 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau. § 7 Abs. 1
- Einzug beim Gast
- Spätestens am Abreisetag. § 10 Abs. 2
- Zahlung nach Bescheid
- Binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung. § 10 Abs. 3
- Außerdem in der Satzung
- der Vermieter führt nach Rechnung der Stadt ab und haftet für den Einzug (§ 10 Abs. 1).
- Betrieb anzeigen
- Eine Anzeigepflicht ist für diesen Ort noch nicht erfasst.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Freudenstadt nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Wie Sie die Abgabe im Inserat hinterlegen, damit der Gast sie gleich mit der Buchung zahlt: Kurtaxe bei Airbnb einstellen.
Booking.com führt die Abgabe nicht an Freudenstadt ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Werden die Meldepflichten nicht erfüllt, schätzt die Stadt die Kurtaxe mit 80 % der verfügbaren Betten (§ 11 Abs. 2).
- Zweitwohnungsinhaber zahlen eine Jahreskurtaxe von 100,00 € (Kurzone I) bzw. 80,00 € (Kurzone II) per Bescheid (§ 3 Abs. 3).
- In jedem Satz sind 0,59 € für KONUS enthalten (freie Fahrt im Nahverkehr im Schwarzwald).
Quellen und Prüfstand
- Stadt Freudenstadt – Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe, in Kraft 01.01.2026
- Stadt Freudenstadt – Kurtaxe
Zuletzt geprüft am 14.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde.
Verlauf für Freudenstadt
- Erstmals erfasst und an der amtlichen Quelle geprüft
Stimmt eine Angabe für Freudenstadt nicht mehr, etwa nach einem neuen Bescheid? Angabe melden. Hinweise von Gastgebern und Gemeinden prüfen wir an der amtlichen Quelle.
Häufige Fragen: Kurtaxe in Freudenstadt
Was kostet die Kurtaxe in Freudenstadt?
Kurtaxe in Freudenstadt: ab 2,90 € pro Person und Nacht, je nach Kurzone. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Gemeinde, die Quellen stehen oben unter „Quellen und Prüfstand“. Mit dem Rechner oben ermitteln Sie den Betrag für einen Aufenthalt.
Wie viel Kurtaxe zahlt eine Familie für eine Woche in Freudenstadt?
Ein Beispiel, gerechnet mit dem Rechner dieser Seite: 2 Erwachsene und ein Kind (8 Jahre), 7 Nächte ab Mittwoch, 1. Juli 2026, 120,00 € pro Nacht für die ganze Unterkunft (inklusive 7 % Umsatzsteuer), direkt gebucht. Pro Nacht: Kurzone I: 2 × 3,50 €, 1 Kind unter 10 frei = 7,00 € (× 7). Insgesamt 49,00 €. Ihre eigene Buchung rechnen Sie oben im Rechner.
Zahlen Kinder in Freudenstadt Kurtaxe?
Kinder und Jugendliche: unter 10 frei.
Wann müssen Gastgeber in Freudenstadt die Kurtaxe melden und abführen?
Anmeldung der Gäste: binnen 3 Tagen nach der Ankunft (§ 7 Abs. 1). Abmeldung der Gäste: binnen 3 Tagen nach der Abreise (§ 7 Abs. 1). Meldung der Gäste: binnen 3 Tagen; ab wann die Frist läuft, nennt die Quelle nicht genau (§ 7 Abs. 1). Einzug beim Gast: spätestens am Abreisetag (§ 10 Abs. 2). Zahlung nach Bescheid: binnen 14 Tagen nach Zugang des Bescheids bzw. der Anforderung (§ 10 Abs. 3). Die nächsten Termine zeigt der Abschnitt „Nächste Fristen“ oben.
Autopilot · in Entwicklung
Benachrichtigung, sobald der Autopilot für Freudenstadt startet
Der Autopilot behält Fristen und Beträge für Ihre Unterkunft in Freudenstadt im Blick und rechnet aus Ihren Buchungen aus, was Sie anmelden müssen. Noch gibt es ihn nicht: Mit Ihrer Adresse kommen Sie auf die Warteliste und wir sagen Ihnen einmal Bescheid, sobald er für Freudenstadt startet. Eine E-Mail, keine Werbung.