Baden-Württemberg
Kurtaxe in Loßburg
- Höhe
- ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 frei
- Zuletzt geprüft
- 08.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
Zuletzt geprüft am 08.10.2026.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
In Loßburg beträgt die Kurtaxe 1,90 Euro (Kurbezirk I) bzw. 1,50 Euro (Kurbezirk II) je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zählen als ein Tag; unter 18-Jährige sind befreit. Gastgeber melden Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag 1,90 Euro im Kurbezirk I und 1,50 Euro im Kurbezirk II. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Einwohner mit Lebensschwerpunkt in einer anderen Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 50 Euro (Kurbezirk I) bzw. 35 Euro (Kurbezirk II). (gilt seit 01.01.2017) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 frei
- Berufliche Übernachtungen
- in Prüfung
- Erhoben seit
- 01.01.2011
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Kurtaxeschuld entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1). Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 7 Abs. 1). Im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge sind bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen (§ 8 Abs. 3).
- Zahlung
- Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen ein, führen sie an die Gemeinde ab und haften für vollständigen und richtigen Einzug; Zahlungsverweigerer sind unverzüglich unter Angabe von Name und Adresse zu melden (§ 8).
- Einreichung
- Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5); eine Verbindung mit der Meldung nach dem Meldegesetz ist möglich (§ 7 Abs. 4).
- Betrieb anzeigen
- Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder eine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen überlässt, muss die Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Loßburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Loßburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Befreit sind auch Familienbesuche von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt, ohne Kureinrichtungen), Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten und Einwohner der Partnergemeinden.
- Bettlägerige Personen in Akutkrankenhäusern sind nicht kurtaxepflichtig (ärztliches Zeugnis).
- Gäste haben Anspruch auf eine Kurkarte (nicht übertragbar), außer bei Befreiungen nach § 4 Abs. 1 b bis f und Abs. 2.
- Verstöße gegen Melde-, Einzugs- und Meldepflicht bei Zahlungsverweigerung sind Ordnungswidrigkeiten.
Quellen und Prüfstand
Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Loßburg.
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