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Baden-Württemberg

Kurtaxe in Loßburg

Höhe
ab 1,50 €pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 18 frei
Zuletzt geprüft
08.10.2026
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Regeln im Detail

In Loßburg beträgt die Kurtaxe 1,90 Euro (Kurbezirk I) bzw. 1,50 Euro (Kurbezirk II) je Person und Aufenthaltstag, An- und Abreisetag zählen als ein Tag; unter 18-Jährige sind befreit. Gastgeber melden Gäste innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise, ziehen die Kurtaxe ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 1,50 € pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurbezirk
Je Person und Aufenthaltstag 1,90 Euro im Kurbezirk I und 1,50 Euro im Kurbezirk II. Ankunfts- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind befreit. Einwohner mit Lebensschwerpunkt in einer anderen Gemeinde zahlen eine pauschale Jahreskurtaxe von 50 Euro (Kurbezirk I) bzw. 35 Euro (Kurbezirk II). (gilt seit 01.01.2017)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 18 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Erhoben seit
01.01.2011
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Kurtaxeschuld entsteht am Ankunftstag und wird am letzten Aufenthaltstag fällig (§ 6 Abs. 1). Gäste sind innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abzumelden (§ 7 Abs. 1). Im Laufe eines Kalendermonats fällig gewordene Beträge sind bis zum 10. des folgenden Monats an die Gemeinde abzuführen (§ 8 Abs. 3).
Zahlung
Meldepflichtige ziehen die Kurtaxe von den kurtaxepflichtigen Personen ein, führen sie an die Gemeinde ab und haften für vollständigen und richtigen Einzug; Zahlungsverweigerer sind unverzüglich unter Angabe von Name und Adresse zu melden (§ 8).
Einreichung
Meldung mit den von der Gemeinde ausgegebenen Vordrucken (§ 7 Abs. 5); eine Verbindung mit der Meldung nach dem Meldegesetz ist möglich (§ 7 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, einen Campingplatz betreibt oder eine Wohnung als Ferienwohnung ortsfremden Personen überlässt, muss die Personen innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft bzw. Abreise an- bzw. abmelden (§ 7 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Loßburg nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Loßburg ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Befreit sind auch Familienbesuche von Einwohnern (unentgeltlich im Haushalt, ohne Kureinrichtungen), Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten und Einwohner der Partnergemeinden.
  • Bettlägerige Personen in Akutkrankenhäusern sind nicht kurtaxepflichtig (ärztliches Zeugnis).
  • Gäste haben Anspruch auf eine Kurkarte (nicht übertragbar), außer bei Befreiungen nach § 4 Abs. 1 b bis f und Abs. 2.
  • Verstöße gegen Melde-, Einzugs- und Meldepflicht bei Zahlungsverweigerung sind Ordnungswidrigkeiten.
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 08.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Loßburg.

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