Mecklenburg-Vorpommern
Tourismusabgabe (Kurabgabe) in Altwarp
- Höhe
- 1,00 €pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- Gast zahlt selbstSie melden im Regelfall nichts
- Kinder
- unter 14 frei, unter 18: halber Satz
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Altwarp bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Nächste Fristen
Regeln im Detail
Die Tourismusabgabe beträgt 1,00 EUR je Person und Aufenthaltstag (ermäßigt 0,50 EUR) und wird nur für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10. erhoben. Die Gäste melden sich im Hafenbüro und erhalten dort die personengebundene Tourismusabgabekarte; der Quartiergeber muss dafür Sorge tragen und der Gemeinde seine Unterkunft mitteilen.
- Höhe
- 1,00 € pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
1,00 EUR (ermäßigt 0,50 EUR) je Person und Aufenthaltstag, erhoben nur für Aufenthalte vom 01.04. bis einschließlich 31.10.; An- und Abreisetag zählen als ein Aufenthaltstag. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres sind befreit, Jugendliche von 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zahlen ermäßigt. (gilt seit 21.03.2023) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 14 frei, unter 18: halber Satz
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausbildung, in einem Arbeitsrechtsverhältnis oder in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Nach § 10 Abs. 1 der Tourismusabgabesatzung führen Sie keine Abgabe an die Gemeinde ab: Ihre Gäste melden sich selbst im Hafenbüro an und zahlen dort bzw. am Automaten (§ 8); Sie teilen der Gemeinde nur Art der Unterkunft, Zimmer- und Bettenzahl mit und sorgen dafür, dass sich die Gäste im Hafenbüro anmelden.
- Zahlung
- Die Abgabe ist eine Bringschuld und ohne Aufforderung vom Abgabepflichtigen zu entrichten (§ 4 Abs. 2); Zahlungsnachweis ist die Tourismusabgabekarte.
- Einreichung
- –
- Betrieb anzeigen
- Unterkunft (Art, Zimmer, Betten) der Gemeinde mitteilen; Satzung für Gäste sichtbar auslegen (§ 10).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Altwarp nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Altwarp ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Eigentümer von Wohnungseinheiten und Zweitwohnungsinhaber zahlen eine Jahrestourismusabgabe.
- Befreit sind u. a. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres und jede 5. und weitere Person einer Familie; Schwerbehinderte mit 100 % auf Antrag als Selbstzahler.
- Teilnehmer anerkannter Tagungen sind für die ersten drei Aufenthaltstage befreit.
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Altwarp – Tourismusabgabesatzung (Bekanntmachung 2023)
- Gemeinde Altwarp – Tourismusabgabesatzung (nichtamtliche Lesefassung)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Altwarp.
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