Mecklenburg-Vorpommern
Kurtaxe in Mönkebude
- Höhe
- 1,50 €pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
- Anmeldung
- monatlichbis zum 10. des Folgemonats
- Kinder
- unter 13 frei, unter 14: 1,50 €, unter 18: 1,00 €
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Noch in Prüfung
Einzelne Angaben bestätigen wir noch an der Satzung; sie sind gekennzeichnet. Zuletzt geprüft am 10.10.2026.
Einige Angaben für Mönkebude bestätigen wir gerade noch an der Satzung. Sie sind unten mit „in Prüfung“ gekennzeichnet.
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Regeln im Detail
Die Kurtaxe wird nur für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10. erhoben: 1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, ermäßigt 1,00 EUR. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gewerbliche Beherbergungsbetriebe ziehen die Abgabe am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats ab.
- Höhe
- 1,50 € pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 1,50 EUR (ermäßigt 1,00 EUR) für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10.; An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres befreit, Jugendliche ab 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ermäßigt. Jahreskurkarte 40,00 EUR (ermäßigt 20,00 EUR). (gilt seit 01.01.2025) - Endreinigung
- zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
- Kinder und Jugendliche
- unter 13 frei, unter 14: 1,50 €, unter 18: 1,00 €
- Berufliche Übernachtungen
- Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausbildung, in einem Arbeitsrechtsverhältnis oder in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Inhaber gewerblicher Beherbergungsstätten führen die Abgabe grundsätzlich bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats für den vorangegangenen Monat ab (§ 10 Abs. 2 d). Die Gäste sind am Tag der Ankunft anzumelden (§ 10 Abs. 2 b).
- Zahlung
- Einzug am Tag der Ankunft für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt; Abführung an die Gemeinde Mönkebude, Kassenaußenstelle Tourismusverein Mönkebude.
- Einreichung
- Meldescheine nach dem Landesmeldegesetz und Kurkartenvordrucke der Gemeinde; nicht verbrauchte Vordrucke bis 30.10. zurückgeben (§ 10 Abs. 2 bis 4).
- Betrieb anzeigen
- Wohnungs- und Quartiergeber teilen der Gemeinde Art der Unterkunft, Zimmer- und Bettenzahl mit und sorgen dafür, dass sich Gäste beim Tourismusverein anmelden (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Mönkebude nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Mönkebude ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Gut zu wissen
- Private Quartiergeber haben dafür zu sorgen, dass sich ihre Gäste beim Tourismusverein Mönkebude am Stettiner Haff e. V. anmelden und die Kurkarte erhalten.
- Für den Verlust von Kurabgabevordrucken haftet der Inhaber der Beherbergungsstätte mit 25,00 EUR je Vordruck.
- Auswärtige Eigentümer von Ferienwohnungen u. ä. zahlen die Jahreskurkarte (40,00 EUR je Person; Kinder 15 bis 17 Jahre 20,00 EUR laut Gemeindeseite).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Mönkebude – Kurtaxesatzung, nichtamtliche Lesefassung (3. Änderung)
- Gemeinde Mönkebude – Leistungen der Kurkarte
- Amtliche Bestätigung (Verifikation 09.10.2026)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Mönkebude.
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