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Mecklenburg-Vorpommern

Kurtaxe in Mönkebude

Höhe
1,50 €pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 13 frei, unter 14: 1,50 €, unter 18: 1,00 €
Zuletzt geprüft
10.10.2026
Noch in Prüfung

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Regeln im Detail

Die Kurtaxe wird nur für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10. erhoben: 1,50 EUR je Person und Aufenthaltstag, ermäßigt 1,00 EUR. An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag. Gewerbliche Beherbergungsbetriebe ziehen die Abgabe am Anreisetag für den ganzen Aufenthalt ein und führen sie bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
1,50 € pro Person und Nacht, nur in der Saison, Kinder ermäßigt
Je Person und Aufenthaltstag 1,50 EUR (ermäßigt 1,00 EUR) für Aufenthalte vom 01.04. bis 31.10.; An- und Abreisetag zusammen ein Aufenthaltstag. Kinder bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres befreit, Jugendliche ab 14 bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ermäßigt. Jahreskurkarte 40,00 EUR (ermäßigt 20,00 EUR). (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 13 frei, unter 14: 1,50 €, unter 18: 1,00 €
Berufliche Übernachtungen
Befreit sind Personen, die sich nur zur Berufsausbildung, in einem Arbeitsrechtsverhältnis oder in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Erhebungsgebiet aufhalten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5).
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Inhaber gewerblicher Beherbergungsstätten führen die Abgabe grundsätzlich bis zum 10. Kalendertag des Folgemonats für den vorangegangenen Monat ab (§ 10 Abs. 2 d). Die Gäste sind am Tag der Ankunft anzumelden (§ 10 Abs. 2 b).
Zahlung
Einzug am Tag der Ankunft für den gesamten beabsichtigten Aufenthalt; Abführung an die Gemeinde Mönkebude, Kassenaußenstelle Tourismusverein Mönkebude.
Einreichung
Meldescheine nach dem Landesmeldegesetz und Kurkartenvordrucke der Gemeinde; nicht verbrauchte Vordrucke bis 30.10. zurückgeben (§ 10 Abs. 2 bis 4).
Betrieb anzeigen
Wohnungs- und Quartiergeber teilen der Gemeinde Art der Unterkunft, Zimmer- und Bettenzahl mit und sorgen dafür, dass sich Gäste beim Tourismusverein anmelden (§ 10 Abs. 1).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Mönkebude nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Mönkebude ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Private Quartiergeber haben dafür zu sorgen, dass sich ihre Gäste beim Tourismusverein Mönkebude am Stettiner Haff e. V. anmelden und die Kurkarte erhalten.
  • Für den Verlust von Kurabgabevordrucken haftet der Inhaber der Beherbergungsstätte mit 25,00 EUR je Vordruck.
  • Auswärtige Eigentümer von Ferienwohnungen u. ä. zahlen die Jahreskurkarte (40,00 EUR je Person; Kinder 15 bis 17 Jahre 20,00 EUR laut Gemeindeseite).
Quellen und Prüfstand

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Frist-Erinnerung für Mönkebude

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