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Mecklenburg-Vorpommern

Kurabgabe in Kamminke

Höhe
ab 2,75 €pro Person und Nacht, je nach Saison
Anmeldung
monatlichbis zum 10. des Folgemonats
Kinder
unter 6 frei
Zuletzt geprüft
09.10.2026
Offizielle Quelle geprüft

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Nächste Fristen

Regeln im Detail

Kamminke gehört zur Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast mit gemeinsamer Kurabgabe: 2,75 € (Jan–Mär), 3,35 € (Apr–Okt), 2,95 € (Nov–Dez) je Person und Tag; An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag, Kinder unter 6 sind frei. Der Gast zahlt nach der Ankunft beim Quartiergeber für den ganzen Aufenthalt; Sie melden binnen eines Werktages und führen bis zum 10. des Folgemonats ab.

Höhe
ab 2,75 € pro Person und Nacht, je nach Saison
Gemeinsame Kurabgabe der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast: je Person und Aufenthaltstag 2,75 € (1.1.–31.3.), 3,35 € (1.4.–31.10.), 2,95 € (1.11.–31.12.). An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Aufenthaltstag, maßgeblich ist der Tagessatz des Anreisetages. Kinder unter 6 Jahren sind befreit. (gilt seit 01.01.2025)
Endreinigung
zählt nicht zur Bemessungsgrundlage
Kinder und Jugendliche
unter 6 frei
Berufliche Übernachtungen
in Prüfung
Anmeldung und Zahlung
Anmeldung
Meldung der Gäste innerhalb eines Werktages nach der Ankunft (§ 8 Abs. 4); Abführung der Kurabgabe an die Gemeinden bis zum 10. des Folgemonats (§ 8 Abs. 6).
Zahlung
Der Gast zahlt nach der Ankunft beim Quartiergeber für den gesamten Aufenthalt (§ 6 Abs. 3); dieser führt an die jeweilige Gemeinde ab (§ 8 Abs. 1, 6).
Einreichung
Bevorzugt über das von der Gemeinde vorgegebene elektronische Meldeverfahren, alternativ Meldeschein in Papierform (§ 8 Abs. 4).
Betrieb anzeigen
Meldescheine sind ein Jahr aufzubewahren, dann zu vernichten, und auf Verlangen der Gemeinde vorzulegen (§ 8 Abs. 3).
Airbnb, Booking.com und andere Portale

Airbnb zieht die Abgabe in Kamminke nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen

Booking.com führt die Abgabe nicht an Kamminke ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen

Gut zu wissen
  • Jeder abgabepflichtige Gast erhält nach Entrichtung eine Kurkarte (UsedomCard), auch befreite Kinder (§ 5 Abs. 1).
  • Der Quartiergeber haftet für rechtzeitige und vollständige Einziehung und Abführung; bei Versäumnis wird die Abgabe geschätzt (§ 8 Abs. 6).
  • Die Kurabgabesatzung ist für die Gäste sichtbar auszulegen (§ 8 Abs. 5).
  • In der Kurabgabe sind 0,55 € brutto für die ÖPNV-Nutzung (Bus) und die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten (§ 4 Abs. 5).
  • Die Jahreskurabgabe beträgt 93,80 € (28 Tagessätze der Hauptsaison) und gilt für Eigentümer von Zweitwohnungen, Dauercamper und Dauerlieger (§ 4 Abs. 3, 4).
Quellen und Prüfstand

Zuletzt geprüft am 09.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Kamminke.

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