Niedersachsen
Beherbergungssteuer in Amt Neuhaus
- Höhe
- 5 %vom Bruttopreis
- Anmeldung
- jährlichbis zum 15. des Folgemonats
- Kinder
- unter 18 Jahren befreit
- Zuletzt geprüft
- 10.10.2026
Offizielle Quelle geprüft
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Regeln im Detail
Die Beherbergungssteuer beträgt 5 % des Beherbergungsentgelts einschließlich Umsatzsteuer; Verpflegungsanteile werden herausgerechnet. Steuerschuldner ist der Betreiber. Befreit sind Minderjährige, schwerbehinderte Personen (GdB ab 70) mit Begleitperson bei Merkzeichen B sowie Geschäftsreisende mit schriftlichem Nachweis. Höchstens 14 zusammenhängende Übernachtungen je Gast werden besteuert.
- Höhe
- 5 % vom Bruttopreis (gilt seit 01.01.2025)
- Kinder und Jugendliche
- unter 18 Jahren befreit
- Berufliche Übernachtungen
- Übernachtungen zu Geschäftszwecken sind befreit, sofern die Zwecke vom Beherbergungsgast schriftlich nachgewiesen werden (Geschäftsreisende) (§ 4 c).
- Höchstdauer
- Abgabe für höchstens 14 Nächte am Stück
- Erhoben seit
- 01.04.2024
Anmeldung und Zahlung
- Anmeldung
- Steuererklärung bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Kalenderjahres (§ 8 Abs. 1 in der Fassung der 1. Änderungssatzung, ab 01.01.2025; zuvor halbjährlich). Die Steuer wird per Jahresbescheid festgesetzt und einen Monat nach Bekanntgabe fällig (§ 9).
- Zahlung
- Festsetzung durch Steuerbescheid für das Kalenderjahr; fällig einen Monat nach Bekanntgabe (§ 9).
- Einreichung
- Steuererklärung mit der Summe aller Beherbergungsentgelte auf dem Vordruck der Gemeinde Amt Neuhaus, je Beherbergungsbetrieb gesondert (§ 8 Abs. 1, 2).
- Betrieb anzeigen
- Buchungsbelege mit Entgeltnachweis sind vier Jahre vorzuhalten (§ 8 Abs. 3). Bei der Gemeinde Amt Neuhaus muss der schriftliche Nachweis des Geschäftszwecks vorliegen.
Airbnb, Booking.com und andere Portale
Airbnb zieht die Abgabe in Amt Neuhaus nicht ein. Sie führen sie für alle Buchungen selbst ab. Quelle ansehen
Booking.com führt die Abgabe nicht an Amt Neuhaus ab. Auch wenn Booking.com den Betrag bei Onlinezahlung vom Gast mit einzieht, melden und zahlen Sie ihn selbst. Quelle ansehen
Amt Neuhaus steht nicht auf der Airbnb-Liste der Orte mit automatischem Steuereinzug; der Betreiber muss die Steuer selbst erklären und abführen. Ein Einzug durch Buchungsplattformen ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Gut zu wissen
- Bis 31.12.2024 war die Steuererklärung halbjährlich bis zum 15. Kalendertag nach Ablauf des Halbjahres abzugeben; seit 01.01.2025 jährlich.
- Lässt sich ein Pauschalpreis nicht aufteilen, werden 7 € für Frühstück und je 10 € für Mittag- und Abendessen je Gast abgezogen (§ 3 Abs. 2).
- Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke sind keine Beherbergungsbetriebe (§ 2 Abs. 2).
Quellen und Prüfstand
- Gemeinde Amt Neuhaus – Beherbergungssteuersatzung, Lesefassung mit 1. Änderung (in Kraft 01.01.2025)
- Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg Nr. 3/2024 vom 11.03.2024 – Beherbergungssteuersatzung (in Kraft 01.04.2024)
Zuletzt geprüft am 10.10.2026. Maßgeblich ist die geltende Satzung der Stadt Amt Neuhaus.
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